Frage: Doch intakte Schwangerschaft?

Sehr geehrter Herr Bluni, ich hatte am 28.11.2016 meine letzte Periode und am 20.12.2016 stärkere Krämpfe und Brustspannen. Der Schwangerschaftstest am 24.12. war noch negativ; am 26.12. lag dann ein positives Ergebnis vor. Zur Sicherheit habe ich den Test am 29.12. mit digitaler Wochenanzeige wiederholt - das Ergebnis war wieder positiv (1-2 Schwangerschaftswoche). Da ich am 01.01.2017 leichte Schmierblutungen hatte, bin ich einen Tag später bei meiner Gynäkologin vorstellig geworden. Auf dem Ultraschall war nur eine gut aufgebaute Schleimhaut zu erkennen. Als voraussichtlicher Geburtstermin wurde der 14.09.2017 festgehalten. Am 10.01. habe ich den zweiten Test mit Wochenanzeige gemacht (Ergebnis: 2-3 Schwangerschaftswoche). Heute (am 18.01.) war ich zum Ultraschall wieder in der Praxis; morgens war kurzfristig bräunlicher Ausfluss (altes Blut) aufgetreten. Das Problem: Auf dem Ultraschall war keine Fruchthöhle zu erkennen, und mein rechter Eileiter zeigte sich leicht geschwollen. Beim Abtasten hatte ich allerdings keine Schmerzen. Die Dicke der Gebärmutterschleimhaut beträgt 13 mm. Die Ärztin sagte, dass eine Fruchthöhle jetzt zu sehen sein müsse und dass sie deswegen eine intakte Schwangerschaft zu 99 % ausschließe. Dann fiel das Wort "Eileiterschwangerschaft", und mir wurde Blut abgenommen, um dem HCG-Wert zu prüfen. Was sagen Sie dazu? Ist die Diagnose wirklich so eindeutig? Herzlichen Dank im Voraus!

von KMS am 18.01.2017, 10:02



Antwort auf: Doch intakte Schwangerschaft?

Hallo, Zumindest ist die Einschätzung der Frauenärztin schon völlig richtig. Sie kann am besten beurteilen, wenn es nach einer bestimmten Zeit so sein muss, dass die Fruchthülle gesehen werden muss. Und wenn das nicht der Fall ist werden wir natürlich immer auch eine Eileiterschwangerschaft ausschließen können. Eine solch klinische Situation lässt sich aber nicht mit einem Test in irgendeiner Form beantworten. Dieser kann nur sagen, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 18.01.2017