Frage: Beschäftigungsverbot

Editieren Ich hoffe hier kann mir einer helfen. Kurz zu meiner Person. Ich bin 26 und befinde mich in der 16 ssw. Ich arbeite in einen Call Center wo sehr viel stress herrscht des Weiteren findet dort auch Mobbing statt seitdem die wissen, das ich schwanger bin. Mittlerweile bin ich seit insgesamt 4 Wochen krank geschrieben auf Grund der stressigen Arbeit in Call Center. Ich habe meine FA wegen ein Beschäftigungsverbot gefragt. Sie sagte sie will mir keins Ausstellen sie kann mich nur krankschreiben. Ich war bei einen Vertretungsarzt und bei der Hebamme und beide sagen das ein BV besser für mich und das Kind seie aber meine FA stellt sich quer. Ich möchte nicht den FA wechseln, da ich bei Ihr schon seit Jahren in Behandlung bin und sie meine Probleme kennt. Ich habe auch mit meine Hausarzt gesprochen weil der mich schon häufiger wegen Stress und den damit Verbundenen Beschwerden Krankgeschrieben hat. Er sagte mir er könne kein BV ausstellen so gerne er es für mich machen würde das dürfe nur der Behandelne FA. Was soll ich jetzt nur machen? Mein entschluss steht ja auch fest das ich nach dem Eltenjahr nicht mehr da arbeiten werde.

von WerdendeMama2015 am 14.08.2014, 07:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Fakt ist, dass es sich beim Beschäftigungsverbot, auch wenn es die finanzielle attraktivere Variante gegenüber der Krankschreibung ist, weniger um eine Wunschveranstaltung handelt, als um eine Maßnahme, die aus juristischer Sicht ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. 2. diese finden Sie in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwortbeschäftigungsverbot umfassend beschrieben. 3. dort können Sie dann auch feststellen, dass im Rahmen der Krankschreibung - wenn also Beschwerden oder irgendeiner Erkrankung vorlegen - ein solches Beschäftigungsverbot gar nicht ausgesprochen werden kann. 4. das geht eben nur dann, wenn am Arbeitsplatz Bedingungen vorherrschen, die gegen die Auflagen Mutterschutzgesetz verstoßen und bei denen der Arbeitgeber keinen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Bei Mobbing am Arbeitsplatz geht um dieses theoretisch nach Rechtsprechung zwar auch, jedoch wäre dann die Schwangere hier in der Pflicht, dieses nachzuweisen. 5. dazu kann unsere Juristin, Frau Bader, viel besser Auskunft erteilen. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 14.08.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Das was dein Hausarzt sagt stimtm nicht. Mein Hausarzt konnte mich sehr wohl wegen psychischer Belastung bei meiner ersten Schwangerschaft krank schreiben. Ich war weit vor meiner Schwangerschaft schon bei ihm in Behandlung wegen Tinnitus und MObbing am Arbeitsplatz und das war alles GAR KEIN Problem. Das hat mir auch meine Krankenkasse so mitgeteilt. ich würde das noch mal abchecken. Guten Gelingen!

von Confused333 am 14.08.2014, 10:02



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