Hallo , ich bräuchte einmal Ihren Rat . Ich bin ca in der 11 ssw. Ich hatte Ende April ein Vorstellungsgespräch, da wusste ich noch nichts von der Schwangerschaft und habe morgen einen Termin in der Firma . Wahrscheinlich kann ich ab dem 01.07.2017 dort anfangen zu arbeiten . Ich würde auch direkt am 1 Tag meinem Chef über die Schwangerschaft informieren und ihm eine Bestätigung vom Frauenarzt zukommen lassen . Allerdings hat mir mein Frauenarzt ab dem 06.06 ein Beschäftigungsverbot gegeben ( Arbeit im Altenheim ) . Meine Krankenkasse sagte mir , ich könnte dieses Beschäftigungsverbot vom 6.6 auch meinem neuen Arbeitgeber dann angeben und er müsste mir meinen lohn zahlen . Doch ist dies wirklich richtig ? Da ich ja erst ab dem 1.7 anfangen würde zu arbeiten und das Verbot schon vom 6.6 ist ?
von svenja1294 am 20.06.2017, 12:49