Frage: Berufsverbot wegen Gonarthrose?

Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich bin in der 21 Schwangerschaftswoche. Mit 34 Jahren ist es das erste Kind - ein lang ersehntes Wunschkind. Hinsichltich Medikamente und Therapien möchte ich daher kein Risiko eingehen. Seit Ende Februar habe ich starke Beschwerden im rechten Knie. Mittlerweile bin ich in der 4. Woche krank geschrieben. 2 Wochen davon waren zusammenhängend, dazwischen habe versucht, zu arbeiten. Zunächst dachte man, die Probleme würden mit einem Sturz im Feburar im Zusammenhang stehen. Mittlerweile sind sich die Ärzte relativ sicher, dass es eine Gonarthrose ist. Verschlimmert (oder vielleicht sogar ausgelöst?) werden die Probleme durch meine Gewichtszunahme (bisher 13 Kilo, denn mit Kenntnis über die SS habe ich das Rauchen aufgehört). Zwar muss ich in der Arbeit nicht übermäßig viel laufen. Aber die Wege, die ich gehen muss sind eine einzige Tortour für mich. Hinzu kommt der Arbeitsweg. Ohne Auto lege ich einfach 75 km mit Bus, Bahn und S-Bahn sowie den dazugehörigen Fußwegen zurück. Mittags bin ich von den Schmerzen teilweise so zermürbt, dass ich mich zum weinen auf die Toilette zurückziehen muss. Eine Gehaltseinbuße können wir uns nicht leisten, da es schon in der Elternzeit sehr schwierig für uns werden wird. Die einzige Lösung, die ich derzeit sehe, wäre ein Beschäftigungsverbot. Anscheinend sehen das die Ärzte nicht so. Ist meine Angst, einen bleibenden Schaden am Knie davon zu tragen unbegründet? Wie schätzen Sie die Situation ein? Danke im Voraus für Ihre Beurteilung Susanne

Mitglied inaktiv - 12.04.2011, 18:31



Antwort auf: Berufsverbot wegen Gonarthrose?

Liebe Susanne, 1. wegen einer Gonarthrose ist es sicher nicht möglich, ein Beschäftigungsverbot auszustellen. 2. dieses geht immer nur, wenn aktuelle keine Krankheit vorliegt und Bedingungen vorliegen, die gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen. 3. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 12.04.2011