Sehr geehrter Dr. Bluni, ich habe eine Frage,welche mich sehr verunsichert. 1993 wurde ich als Kind (damals war ich 10j.) ein Mal gegen Röteln geimpft. Laut Impfpass fand jedoch keine 2. Impfung statt! In meinen weiteren Unterlagen fand ich noch ein Schreiben von 1995 des Gesundheitsamtes welches aussagt "Die Untersuchung auf Rötelnantikörper ergab eine positive Reaktion. HHT 1 : 128. Bei Rötelnkontakt ist ein ausreichender Infektionsschutz vorhanden. Eine Impfung ist nicht erforderlich". Heißt das nun, dass ich keine 2. Impfung mehr nachholen muss bevor ich bald hoffentlich schwanger werde? Oder kann die Zahl der Antikörper im Laufe der Jahre nachlassen? Da ich überall lese dass die 2. Impfung vor Eintritt der Schwangerschaft zwingend erforderlich ist, und ich auch diesen Monat nicht ausschließen kann dass eine Schwangerschaft eintritt,bin ich grad sehr verunsichert. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! Im Voraus herzlichen Dank! Ihre Amelia
von Amelia1983 am 22.11.2015, 02:10