Frage: arbeiten, schreckhaft

hallo nochmal..... noch ein paar letzte fragen.... unzwar arbeite ich in der Bäckerei als Verkäuferin. d.h ich fang un 4.30 an jedoch steh ich um 2.15uhr auf.... is es schädlich wenn man ca. 2-4 woche ist? komme erst am 10.4 zum arzt leider wann muss ich mein ag bescheid geben ? und dann noch, ich nehme eine halbe bisoprolol =1.25mg nu is mir wie diese nacht ausgefallen das ich sehr schreckhaft bin, auch tagsüber.wie diese Nacht im schlaf erschreckte ich mich ohne Grund 2mal. is das normal oder stimmt etwas nicht?kommt das evtl vom blutdruck oder so? vielen dank für ihre zeit.

von lilly3101 am 01.04.2013, 07:47



Antwort auf: arbeiten, schreckhaft

Hallo, 1. theoretisch können Sie den Arbeitgeber informieren, wann immer Sie möchten. 2. wenn Sie aber mit Arbeiten beschäftigt sind, die laut Mutterschutzgesetz nicht erlaubt sind oder, wenn Ihre Arbeitszeiten den Vorgaben in diesem Gesetz zuwiderlaufen, dann informieren Sie ihn direkt. 3. die genauen Vorgaben dazu können Sie selbst im Mutterschutzgesetz unter der Adresse http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf nachlesen 4. das schreckhafte Verhalten kann sehr oft in der Schwangerschaft beobachtet werden, ohne, dass es eine große Bedeutung haben muss. Ob das bei Ihnen anders ist, kann ich aber nicht einschätzen. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 01.04.2013