Wie berechnet sich mein Elterngeld für das 2. Kind, wenn dieses noch nicht 2?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich mein Elterngeld für das 2. Kind, wenn dieses noch nicht 2?

Liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage. Ich habe Ende Juli 2015 mein erstes Kind bekommen, habe 12 Monate Elterngeld (1800 Euro) bekommen und habe im Oktober 2016 wieder angefangen zu arbeiten (also August und September kein Einkommen). Nun erwarte ich mein 2. Kind für Anfang Juli, also noch bevor mein erstes 2 Jahre alt wird. Im Freundeskreis wird erzählt, dass man dann wieder das volle Elterngeld erhält. Ich finde nur Informationen zum Geschwisterbonus. Die Monate, in denen man Elterngeld gekriegt hat, fallen aus der Berechnung und mein altes Gehalt wird genommen? August und September gehen dann mit 0 Euro in die Berechnung? Die restlichen Monate dann normal? Worin liegt der Vorteil, die Elternzeit zum Mutterschutz zu beenden? Befinde mich derzeit noch in Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Kindes. Wäre prima, wenn Sie mir weiterhelfen könnten! Viele Grüsse Leni

von Leni_2407 am 07.02.2017, 22:00



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Elterngeld für das 2. Kind, wenn dieses noch nicht 2?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2017



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Elterngeld für das 2. Kind, wenn dieses noch nicht 2?

Beendest du die EZ vor Mutterschutz bekommst du im Mutterschutz das Vollzeitgehalt ausgezahlt. Zwei Monate hast du mit 0, die danach mit dem aktuellen (TZ?) gehalt. Was an Monaten vor dem neuen Mutterschutz fehlt um auf 12 zu kommen wird von vor dem ersten Mutterschutz genommen. Du wirst Ende Mai in Mutterschutz gehen, nehme ich an? Dann hast du April 16 - April 17 in der Anrechnung. April 16- Juli 16 (4 Monate) werden vor die erste EZ geschoben. Dein erster MS fing vermutlich im Juni an, dann wäre das Also Feb 15- Mai 15. So ungefähr jedenfalls. Geschwisterbonus bekommst du bis Kind 1 drei Jahre alt wird. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 08.02.2017, 11:14



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