Frage: Elterngeld beim 2. Kind

Hallo Frau Bader, ich befinde mich von dem 19.02.-24.12.23 in Elternzeit (ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und kehre nach der EZ wieder in Vollzeit zurück auf Arbeit). Nun habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin und das zweite Kind voraussichtlich am 10.04.2024 zur Welt kommen soll. Wie verhält es sich mit der Berechnung des Elterngeldes? Werden die aktuellen Monate der Elternzeit ausgeklammert oder nicht? Bekomme ich volles EG auch dann, wenn zwischen den Kindern 15 Monate liegen? Jeder Rechner sagt etwas anderes. Bei der Elterngeldstelle möchte ich ungern anrufen, weil dies Kollegen aus einem anderen Bereich von mir sind. Trotz Datenschutz weiß ich, wie der Buschfunk im Amt funktioniert. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Liebe Grüße

von Sh22 am 07.08.2023, 23:22



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.08.2023



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Das ist schon eindeutig geregelt. Monate mit Elterngeld und Monate mit Mutterschaftsgeld werden durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt. Bei dir zählt der Jan und Febr mit Vollzeitlohn und die restlichen Monate vom ersten Kind. Es sind nämlich wie beim ersten Kind die 12 Monate vor Mutterschutz relevant. Zusätzlich Geschwisterbonus

von MamaausM2 am 08.08.2023, 04:52



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Also muss ich 10 Monate den Betrag des Elterngeldes + Januar und Februar 2024 mit vollem Verdienst zusammenrechnen, die Summe durch 12 teilen und dann die 65% davon nehmen? Und anschließend den Geschwisterbonus noch drauf rechnen? Beispielrechnung: 1000€ Elterngeld x 10 Monate + 2000€ netto verdienst x 2 Monate = 14000€ : 12 = 1166,66€ x 10% Geschwisterbonus = 1283,32€ Elterngeldanspruch Ist das jetzt so richtig?

von Sh22 am 08.08.2023, 08:18



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Du bekommst das gleiche EG wie beim ersten Kind, plus 10% Geschwisterbonus, mindestens aber 75€. ET Kind2 10.04.24 - damit beginnt der Mutterschutz am 28.02.24. Ausgeklammert wegen Mutterschutz wird dadurch Feb-März. Damit hättest du nur den Januar 23 der nicht wegen dem vorherigen EG ausgeklammert wird. Da du da aber wieder genauso arbeitest wie beim ersten Kind, wird der 1 zu 1 ersetzt. Würdest du nun nicht wieder in VZ einsteigen, weil TZ vereinbart oder du daheim bleibst, würde der Januar das neue EG entsprechend senken. Ob das aber am Ende, wegen Geschwisterbonus, nennenswert etwas ausmacht, kannst du dir per Rechner berechnen. Ich persönlich würde wohl, wenn man die Schwangerschaft besser abschätzen kann, mit dem AG sprechen, die EZ bis zum neuen Mutterschutz verlängern und dann daheim bleiben. Hochschwanger, mit extrem jungen Kleinkind in der Erkältungsphase und dann arbeiten - nichts worauf ich Bock hätte. Aber meine Meinung.

von Neverland am 08.08.2023, 08:57



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Danke für eure Hilfe. Ja, da hast du schon recht, zwecks der Erkältungsphase etc. Mal sehen, wie es dann wird.

von Sh22 am 08.08.2023, 09:19



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Danke für eure Hilfe. Ja, da hast du schon recht, zwecks der Erkältungsphase etc. Mal sehen, wie es dann wird.

von Sh22 am 08.08.2023, 09:21



Antwort auf: Elterngeld beim 2. Kind

Es zählt nicht der Betrag vom Elterngeld sondern die Monate vor dem ersten Kind. Und du hast beim zweiten Bezugszeitrum nur Monate mit Elterngeld oder Mutterschaftsgeld. Damit werden alle Monate ersetzt! Plus Geschwisterbonus Ich würde auch mit dem AG sprechen und die kurze Zeit die ez verlängern. Du hast aber keinen Anspruch drauf

von MamaausM2 am 08.08.2023, 09:27



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Bekomme ich Elterngeld beim 2. Kind?

Hallo ich habe im März 2018 ein Kind bekommen bin dann für 3 Jahre in elternzeit gegangen. Ich habe Elterngeld für 1 Jahr beantragt und mich danach als Kleingewerbetreibende Selbstständig gemacht. Nun planen wir ein 2. Kind. Wie würde das mit Elterngeld aussehen, wenn wir Ende 2020 Anfang 2021 ein 2. Kind bekommen würden? Würde mir dann Elterngeld ...


Elterngeld beim 2. Kind

Hallo, Meine 1. Tochter ist am 30.04.2019 zur Welt gekommen. Ich beziehe Elterngeld Plus bis Februar 2021. Nun planen wir ein 2. Kind. Wenn es gleich klappt, würde dieses ab Februar 2021 zur Welt kommen. Meine Frage ist nun, ob ich beim 2. Kind nur den Mindestsatz bekomme, da ich ja kein Einkommen in den letzten 12 Monaten hatte, oder ob ...


Wie berechnet sich das Elterngeld beim 2. Kind (aktueller Bezug ElterngeldPlus)?

Guten Abend sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 30. April 2020 unser Wunschkind bekommen. Ein Geschwisterchen war im Gespräch und sollte mit nicht so viel Abstand unser Familienglück komplettieren. Aktuell wurden wir sehr überrascht, da ich bereits wieder in der 8 SSW bin. Wir freuen uns darüber! Voraussichtlicher ET ist der 02. August 2021. I...


Wie wird das Elterngeld beim 2. Kind berechnet?

Sehr geehrte Frau Bader, um meine Frage genauer zu beschreiben: Wie wird das Elterngeld beim 2. Kind berechnet, wenn man beim 1. Kind zwei Jahre Elternzeit genommen hat und Elterngeld plus auf die zwei Jahre gerechnet aufgeteilt bekommen hat, dann wieder arbeiten geht und nach ein paar Monaten schwanger wird. Dabei ist das Arbeitsverhältnis unbe...


Wie lautet der Bemessungszeitraum für mein Elterngeld beim 2. Kind?

Guten Tag, gerne hätte ich eine kurze Erläuterung von Ihnen, ob mein Kleingewerbe dazu führt, dass die Bemessungsgrundlage für mein Elterngeld sich verschiebt. Im Februar 2022 erwarte ich unser zweites Kind. Der Mutterschutz beginnt am 14.01.2022. Unser erstes Kind ist am 02.06.2019 geboren. Ich habe danach für 18 Monate, also bis zum 01.1...


Elterngeld beim 2. Kind

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage, wir haben am 28.08.2021 unseren Sohn bekommen. Nun habe ich ein Jahr Elternzeit bis 28.08.2022. Nun bekommen wir unser 2. Kind. ET ist 08.10.2022 wie wird nun das Elterngeld berechnet ? Danke im Voraus Liebe Grüße Selina


Wie wird das Elterngeld beim 2. Kind bemessen?

Guten Tag Meine Frau hat 22 Monate Elterngeld für unser 1.Kind bekommen (letztmalig wird es für Februar diesen Jahres überwiesen) ! Ich verstehe in den Erklärungen auch hier im Forum leider nicht genau, wie sich das EG für das 2.Kind berechnet. Meine Frau wird ab dem 01.03 wieder arbeiten . Wie verhält es sich, wenn Sie angenommen nach 8 Monat...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i...


Elterngeld beim 2. Kind

Hallo Frau Bader, ich bin Ärztin und habe November 2021 eine Tochter bekommen. Zuvor war ich ab April 2021 im Beschäftigungsverbot. Seit dem 1.1.23 arbeite ich wieder in Teilzeit. Nun möchten wir ein zweites Kind 2024. Ich habe eine angemeldete Nebentatigkeit und habe davon gelesen, dass ich daher ggfls. erneut volles Elterngeld bekommen kann w...