Frage:
Elterngeld beim 2. Kind
Hallo Frau Bader, ich befinde mich von dem 19.02.-24.12.23 in Elternzeit (ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und kehre nach der EZ wieder in Vollzeit zurück auf Arbeit).
Nun habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin und das zweite Kind voraussichtlich am 10.04.2024 zur Welt kommen soll.
Wie verhält es sich mit der Berechnung des Elterngeldes? Werden die aktuellen Monate der Elternzeit ausgeklammert oder nicht? Bekomme ich volles EG auch dann, wenn zwischen den Kindern 15 Monate liegen?
Jeder Rechner sagt etwas anderes. Bei der Elterngeldstelle möchte ich ungern anrufen, weil dies Kollegen aus einem anderen Bereich von mir sind. Trotz Datenschutz weiß ich, wie der Buschfunk im Amt funktioniert. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Liebe Grüße
von
Sh22
am 07.08.2023, 23:22
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist.
Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.08.2023
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Das ist schon eindeutig geregelt. Monate mit Elterngeld und Monate mit Mutterschaftsgeld werden durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt. Bei dir zählt der Jan und Febr mit Vollzeitlohn und die restlichen Monate vom ersten Kind.
Es sind nämlich wie beim ersten Kind die 12 Monate vor Mutterschutz relevant. Zusätzlich Geschwisterbonus
von
MamaausM2
am 08.08.2023, 04:52
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Also muss ich 10 Monate den Betrag des Elterngeldes + Januar und Februar 2024 mit vollem Verdienst zusammenrechnen, die Summe durch 12 teilen und dann die 65% davon nehmen? Und anschließend den Geschwisterbonus noch drauf rechnen?
Beispielrechnung:
1000€ Elterngeld x 10 Monate +
2000€ netto verdienst x 2 Monate
= 14000€ : 12 = 1166,66€ x 10% Geschwisterbonus
= 1283,32€ Elterngeldanspruch
Ist das jetzt so richtig?
von
Sh22
am 08.08.2023, 08:18
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Du bekommst das gleiche EG wie beim ersten Kind, plus 10% Geschwisterbonus, mindestens aber 75€.
ET Kind2 10.04.24 - damit beginnt der Mutterschutz am 28.02.24. Ausgeklammert wegen Mutterschutz wird dadurch Feb-März. Damit hättest du nur den Januar 23 der nicht wegen dem vorherigen EG ausgeklammert wird. Da du da aber wieder genauso arbeitest wie beim ersten Kind, wird der 1 zu 1 ersetzt. Würdest du nun nicht wieder in VZ einsteigen, weil TZ vereinbart oder du daheim bleibst, würde der Januar das neue EG entsprechend senken. Ob das aber am Ende, wegen Geschwisterbonus, nennenswert etwas ausmacht, kannst du dir per Rechner berechnen.
Ich persönlich würde wohl, wenn man die Schwangerschaft besser abschätzen kann, mit dem AG sprechen, die EZ bis zum neuen Mutterschutz verlängern und dann daheim bleiben. Hochschwanger, mit extrem jungen Kleinkind in der Erkältungsphase und dann arbeiten - nichts worauf ich Bock hätte. Aber meine Meinung.
von
Neverland
am 08.08.2023, 08:57
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Danke für eure Hilfe.
Ja, da hast du schon recht, zwecks der Erkältungsphase etc.
Mal sehen, wie es dann wird.
von
Sh22
am 08.08.2023, 09:19
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Danke für eure Hilfe.
Ja, da hast du schon recht, zwecks der Erkältungsphase etc.
Mal sehen, wie es dann wird.
von
Sh22
am 08.08.2023, 09:21
Antwort auf:
Elterngeld beim 2. Kind
Es zählt nicht der Betrag vom Elterngeld sondern die Monate vor dem ersten Kind. Und du hast beim zweiten Bezugszeitrum nur Monate mit Elterngeld oder Mutterschaftsgeld. Damit werden alle Monate ersetzt! Plus Geschwisterbonus
Ich würde auch mit dem AG sprechen und die kurze Zeit die ez verlängern. Du hast aber keinen Anspruch drauf
von
MamaausM2
am 08.08.2023, 09:27