Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe vor in den nächsten Wochen mein Kleingewerbe anzumelden ( Familienfotografie) mein Sohn ist im November 21 geboren und ich habe 12 Monate Elterngeld erhalten aber 24 Monate Elternzeit genommen. (Mein Mann 2 Partnermonate in 2022) Wir wünschen uns ein 2. Kind, jedoch gehe ich erst im November wieder arbeiten und dadurch würde das Elterngeld ziemlich mau aussehen.
Nehmen wir mal an, es würde dieses Jahr noch mit der Schwangerschaft klappen, bestehe dann die Möglichkeit dasselbe Elterngeld wie beim 1. Kind zu erhalten durch das Kleingewerbe und Verschiebebestände?
Liebe Grüße Sunny
von
Sunny2708
am 12.07.2023, 12:00
Antwort auf:
2. Kind Elterngeld
Hallo,
bei Mischeinkünften zählt das letzte abgeschlossenen Kalenderjahr. Das kann man verschieben, wenn man in dem Jahr MG oder EG bis zum 14. Lebensmonat des Kindes hatte.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2023
Antwort auf:
2. Kind Elterngeld
Nein.
Wenn dein Kind 2024 geboren wird, wird dein Elterngeld aufgrund deines Gewerbes aus Januar 2023 bis Dezember 2023 berechnet.
In diesem 12 Monaten hast du aber kein Elterngeld mehr erhalten, kannst also nicht verschieben. Dein Elterngeld würde also nur aus dem Gewinn deines Gewerbes aus 2023 sowie den Lohnabrechnungen November und Dezember 2023 errechnet.
Tatsächlich schädigst du dich mit dem Gewerbe ggf. selbst beim Elterngeld, denn ohne Gewerbe würde sich dein neues Elterngeld aus den 12 Monaten vor Geburt bzw. Mutterschutz errechnen, du hättest also zusätzlich die Monate in 2024 noch mit drin, in denen du wieder gearbeitet hast.
von
Dojii
am 12.07.2023, 12:06