Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine trickreiche Frage bzgl. Schwangerschaft und Mutterschutz. Ich folgenden möchte ich erst den Sachverhalt schildern, sodass ich im Anschluss zu meiner Frage komme: Ich habe am 14.09.2014 meine Tochter geboren. Die Monate während der Schwangerschaft (ab Dez´13) habe ich mein Gehalt bekommen + das durschnittliche Geld, welches ich in den 13 Wochen vor der Schwangerschaft mit Überstunden mehr verdient habe. So wurde ich nicht schlechter gestellt zu der Zeit vor meiner Schwangerschaft. Auf der Lohnabrechnung nennt sich dieser Teil Beschäftigungsverbot (durschnitt. Überstunden der letzten 13 Wochen vor der Schwangerschaft). Nun planen wir im August´15 eine weitere Schwangerschaft, sodass das Geschwisterkind im Sommer 2016 zur Welt kommt. MEine jetzige Elternzeit (bis Nov´15) würde ich dementsprechend verkürzen. Die Berechnung des Elterngeldes für das 2.Kind ist mir klar. Nun lautet meine Frage, wieviel Gehalt/Geld ich in den Monaten während der 2.Schwangerschaft bekomme. Welche 13 Wochen vor der Schwangerschaft werden vom Arbeitgeber als Referenz genommen? Werden die Überstunden vor der 1.Schwangerschaft als Referenz genommen? Ich habe, sollte es mit einer erneuten Schwangerschaft nächsten Sommer klappen, nicht mehr "normal" gearbeitet. Ich hoffe ich konnte meine Frage verständlich formulieren. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Beste Grüße Im_Babyglück
von Im_Babyglück am 03.11.2014, 13:39