Hallo Frau Bader, Meine Tochter wird zum Ende August 1 Jahr, Elternzeit und Elterngeld sind entsprechend genehmigt. Da der Krippenplatz erst zum 4 Oktober frei ist und eine 4 wöchige Eingewöhnung beinhaltet, will ich meine Elternzeit entsprechend verlängern. Laut Elterngeldstelle hat das keinen Einfluss auf das Elterngeld da ich bereits das Maximum bis August erhalte und auch nicht weiter 'verteilen' will. Mein Arbeitgeber hat der Verlängerung bereits zugestimmt nur das Datum steht noch nicht fest da ich noch Urlaubsanspruch von 2015 habe, als auch anteilige Urlaubstage von 2016, je nachdem wann ich wieder arbeite. Meine Frage ist ob ich noch irgendetwas anderes zu beachten habe oder zu kontaktieren habe, z.b Krankenkasse ? Vielen Dank.
von Tomatosoup am 28.06.2016, 11:31