Was ist bei Elternzeitverlängerung zu beachten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was ist bei Elternzeitverlängerung zu beachten?

Hallo Frau Bader, Meine Tochter wird zum Ende August 1 Jahr, Elternzeit und Elterngeld sind entsprechend genehmigt. Da der Krippenplatz erst zum 4 Oktober frei ist und eine 4 wöchige Eingewöhnung beinhaltet, will ich meine Elternzeit entsprechend verlängern. Laut Elterngeldstelle hat das keinen Einfluss auf das Elterngeld da ich bereits das Maximum bis August erhalte und auch nicht weiter 'verteilen' will. Mein Arbeitgeber hat der Verlängerung bereits zugestimmt nur das Datum steht noch nicht fest da ich noch Urlaubsanspruch von 2015 habe, als auch anteilige Urlaubstage von 2016, je nachdem wann ich wieder arbeite. Meine Frage ist ob ich noch irgendetwas anderes zu beachten habe oder zu kontaktieren habe, z.b Krankenkasse ? Vielen Dank.

von Tomatosoup am 28.06.2016, 11:31



Antwort auf: Was ist bei Elternzeitverlängerung zu beachten?

Hallo, vorsichtshalber können Sie die informieren, da Sie weiter beitragsfrei versichert sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2016



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Verlängerung Elternzeit

Hallo Frau Bader, wenn eine Elternzeit für die ersten 24 Monate beantragt wurde und diese nun werden soll, kann der Arbeitgeber dies aufgrund Unterbesetzung ablehnen? Oder muss der AG die Verlängerung akzeptieren? Viele Grüße


Verlängerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*24.03.21). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meiner Tochter (24.03.2023) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgelegt. Mein Man...


Verlängerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin tätig im öffentlichen Dienst, nicht verbeamtet. Meine Elternzeit hab ich von August 2020 bis August 2022 genommen, also in den ersten beiden Lebensjahren meiner Tochter. Sie geht zwar ab August in den Kindergarten, aber ich möchte die Elternzeit noch etwas verlängern. Über die Dauer jedoch grübel ich noch. Darf...


Verlängerung Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in meiner Elternzeit welche ich für 25 Monate angemeldet habe! Die Elternzeit endet im September. Ich möchte die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern! Wenn ich den Antrag meinem Chef zusende, muss er diesem zustimmen oder den Erhalt bestätigen? Muss ich mit irgendwelchen Problemen/Auseinandersetzungen seitens meine...


Verlängerung Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich finde so unterschiedliche Informationen. Ich würde mich riesig freuen. Unser 1. Kind ist 09/2015 auf die Welt gekommen. Ich habe 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Ich bin in der Elternzeit in Teilzeit zurück gekommen und habe dann meine Elternzeit von Kind 1 unterbrochen, als Kind Nummer 2...


Verlängerung Elternzeit

Hallo, werden bei einem Kaiserschnitt die verlorenen Wochen vor ET automatisch angehängt? Gruß


Anspruch auf Hartz 4 bei Verlängerung Elternzeit durch fehlende Kinderbetreuung

Hallo Frau Bader, Ich bin gerade sehr verzweifelt . Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist 16 Monate alt . Meine Elternzeit belief sich auf 14 Monate. Leider gewährt das Jugendamt mir keine weitere Tagesmutter aus pädagogischen Gründen (die erste Eingewöhnung ist gescheitert. Die zweite war erfolgreich , aber die Tagesmutter kann krankheitsbe...


Mehrmalige Verlängerung Elternzeit nach Bindungszeitraum möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde 2021 geboren, meine Frau hat ein Jahr Elternzeit beantragt und genommen. Diese Elternzeit wurde ohne Pause nach RS mit dem AG auf 24 Monate verlängert. Da unsere Situation derzeit nicht wirklich planbar ist (Umzug erforderlich, ggf. 2. Kind, Probleme mit Kita), wollen wir die Elternzeit nochmals verlä...


Verlängerung Elternzeit

Und noch eine Frage für mich. Ich habe 14 Monate Elternzeit beantragt. Wenn ich nun verlängern will, aber die Arbeitsstunden nicht reduzieren, gebe es ja keinen Grund für den Arbeitgeber, dies zu akzeptieren, oder?


Verlängerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg...