Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte für unser erstes Kind (vorauss. Geb.Datum 22.04.15) zwei Jahre in Elternzeit gehen, jedoch nach 18 Monaten bereits wieder bis zu 30 Stunden Teilzeit arbeiten. Die Teilzeitarbeit beantrage ich mit dem Antrag auf Elternzeit. Ich nehme an, die Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist dann nur bis zum 2. Geburtstag, also bis zum 21.04.2017 gültig? Muss ich ab dem 22.04.2017 wieder Vollzeit arbeiten oder ggf. einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen? Kann ich die Arbeitszeit nach Ablauf der Elternzeit dann später mit meinem AG verhandeln? Vielen Dank für Ihre Antwort. Beste Grüße
von April_Baby am 21.03.2015, 17:46