Hallo. Ich habe nach der Geburt EZ beantragt bei meiner Chefin. Insgesamt 21 Monate, allerdings mit der zusage nach 17 monaten wieder TZ zu arbeiten. Nun ziehe ich in Erwägung mein Kind noch länger zu Hause zu betreuen (und mir danach einen neuen job suchen). Kann ich die Elternzeit beim AG ohne dessen Zustimmung (die gab es beim ersten Antrag nur mündlich) verlängern und kann ich die TZ - Zusage damit zurück nehmen? Danke für Ihre Hilfe. VG karo
von KaRo141 am 11.01.2017, 21:59