Liebe Frau Bader,
ich werde nach der Geburt unseres Kindes 12 Monate in Elternzeit gehen.
Im 7. und 8. Monat möchten mein Mann und ich gern parallel zwei Monate die Elternzeit genießen. Erhalten wir dann beide Elterngeld oder nur einer von uns beiden?
Sollte er kein Geld erhalten, haben wir überlegt, ob er zusätzlich den 13. und 14. Monat noch einmal allein Elterzeit nimmt (also insgesamt 4 Monate auf zweimal zwei Monate aufgeteilt). Würde er dann für Monat 13 und 14 zumindest Elterngeld erhalten?
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Liebe Grüße,
Lillip.
von
Lillip.
am 23.04.2014, 08:53
Antwort auf:
Vater und Mutter parallel Elternzeit im 7. und 8. Lebensmonat: Elterngeld?
Hallo,
Sie können zusammen 14 Mo. nehmen und diese frei aufteilen, auch parallel. Nur die Monate mit MG-Bezug werden immer der Mutter angerechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Vater und Mutter parallel Elternzeit im 7. und 8. Lebensmonat: Elterngeld?
Er bekommt Elterngeld, gleichzeitig mit Dir dann.
Alles gut :-)
von
Sternenschnuppe
am 23.04.2014, 08:55
Antwort auf:
Vater und Mutter parallel Elternzeit im 7. und 8. Lebensmonat: Elterngeld?
Ja, es klappt, dass du für die 12 Monate dein Eltergeld bekommst und er zusätzlich für die Monate 7 und 8 sein Elterngeld.
Es ginge aber auch, dass er den 7. Monat nimmt und auf den 8. splittet (also 7. und 8. Monat halbes Elterngeld) und dann den 13. nimmt und auf den 14. splittet (wieder 2 Monate halbes Elterngeld.
Mit dieser Variante hat er 4 Monate Elternzeit verbraucht, aber nur 2 Elterngeldmonate.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.04.2014, 09:45
Antwort auf:
Vater und Mutter parallel Elternzeit im 7. und 8. Lebensmonat: Elterngeld?
Kleiner Rat, willst Du wirklich nach den 12 Monaten Voll arbeiten? Oder hast Du eh schon bis zu 30 Std die Woche nur? Und zweite Frage, wie sieht es mit der Kinderbetreuung aus, berücksichtigt auch, betreuungsgeld gibt es erst ab dem 15ten Monat, auch wenn ihr vorher mit dem Elterngeld durch seit. Ausserdem nehmen viele Kindergärten die Kinder frühstens mit dem Beginn des Augustes, auch dei Eingewöhnung muß da berücksichtigt werden.
Falls Du nicht vor hast wirklich 100000% sicher nach 12 Monaten wieder Vollzeit zu arbeiten, dann nehm länger Elternzeit. Ebenso wenn du jetzt eh schon nicht mehr als 30 Std die Woche arbeitest. Man darf innerhalb der Elternzeit durchaus arbeiten, aber eben nicht mehr als 30 Std. Wie viel man da verdient ist egal, solange man kein Elterngeld enthält bzw keines m ehr bekommt. Ansonsten wird es entsprechend "mitgerechnet".
Ich zB bin das erste Jahr daheim geblieben, im absoluten Fall der Fälle hätte Göttergatte noch den 13ten/14ten Monat dahinter nehmen können (was er nicht gemacht hat). Bei uns paßte das aber auch, das Sohn Ende Juli geboren, und damit zum 1ten August entsprechenden Anspruch auf Betreuung. Allerdings durch Tagesmutter, da die Kita hier erst ab dem 2ten Geburtstag nimmt. Seitdem arbeite ich "nur" Teilzeit mit 25-30 Std die Woche, genieße den vollen Kündigungsschutz und kann mir überlegen ob ich jetzt das 3te Jahr direkt im Anschluß nehme oder erst später.
Mitglied inaktiv - 23.04.2014, 22:22