Vater berufstätig Frau Studentin Frage Elternzeit und Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vater berufstätig Frau Studentin Frage Elternzeit und Elterngeld

Hallo Frau Bader, bei uns besteht die folgende Konstellation. Meine Frau ist seit 2 Jahren Studentin und Ich bin berufstätig. Am 06.09. ist der voraussichtliche Geburtstermin unserer Tochter. Ich möchte gerne die Elternzeit in Anspruch nehmen. Jedoch noch nicht direkt nach der Geburt. Sondern erst Mitte 2015 und Ende 2015 oder Anfang 2016. Wie Sie lesen, steht das noch nicht ganz fest. Meiner Frau steht nach meinen Informationen ein Elterngeld von 300€ zu. Nun meine Fragen, welche Sie mir hoffentlich beantworten können. Nach meinem Verständnis wird das Elterngeld nur für die Elternzeit gezahlt. Ist das richtig? Nehmen wir an, dass ich im Juni 2015 und im Dezember 2015 jeweils einen Monat Elternzeit nehmen möchte. Meine Frau wird 12 Monate in Anspruch nehmen. Bis wann muss ich das wem melden? (Arbeitgeber, Elterngeldstelle,?) Kann meine Frau direkt nach der Geburt Elterngeld beantragen ohne zu wissen wann ich die zwei Monate nehme, also dann erstmal für 12 Monate? Kann ich dann innerhalb einer Frist meine 2 Monate "nachreichen"? Oder fangen die 14 Monate erst an wenn ich die Elternzeit beantragt habe und damit auch erst die 14Monate festgelegt wurden? Oder können Sie vielleicht pauschal sagen wie in dieser Konstellation das Vorgehen ist um Elternzeit und Elterngeld zu planen. Bei den ganze Standardfällen die ich im Netz und im Bekanntenkreis fand, haben Vater und Mutter vor der Geburt beim AG die Elternzeit gemeldet und entsprechende Anträge für das Elterngeld gestellt. Und in den Fällen ist mir das Vorgehen auch klar. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort Freundliche Grüße Kai

von ka2034 am 27.07.2014, 17:06



Antwort auf: Vater berufstätig Frau Studentin Frage Elternzeit und Elterngeld

Hallo, EG kann man nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen Es müssen mind. 2 Mo. EZ genommen werden, um überhaupt EG zu erhalten. EZ beantragt man beim AG, EG bei der EG-Stelle. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2014



Antwort auf: Vater berufstätig Frau Studentin Frage Elternzeit und Elterngeld

Elterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat. Elternzeit mit Elterngeld gegen Ende 2015 könnte da knapp werdem. Ansonsten meldet deine Frau beim Elterngeld, dass der Vater erst später sein Elterngeld beantragt. Dann meldest du dich zwischen 7 und 8 Wochen vor deiner Elternzeit (bitte Lebensmonate beachten) bei deinem AG mit der Anmeldung der EZ. Das Elterngeld kannst du bis zu drei Monate rückwirkend beantragen. Falls du das Geld aber zügig haben wolltest, solltest du den Antrag früher schicken (frühestens ab Geburt). Der 14. Lebensmonat geht dann vom 06.10. bis 05.11.2015 und ist das späteste, was du an Elternzeit MIT Elterngeld bekommen kannst. Du kannst natürlich auch EZ ohne Geld haben. Nimmst du 3 Monate mit Elterngeld, bleiben für deine Frau nur noch 11 Monate! Bei der EZ-Anmeldung gegenüber deinem AG musst du alle Elternzeiten, die du die nächsten 2 Jahre machen möchtest nennen! Möchtest du EZ im Juni 2015, dann geht sie vom 06.06.15 (wenn es beim Geburtstermin bleibt) bis zum 05.07.2015. Das ist wichtig, damit es beim Elterngeld passt. Ansonsten empfehle ich die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.07.2014, 20:16



Antwort auf: Vater berufstätig Frau Studentin Frage Elternzeit und Elterngeld

Ganz wichtig auch, du musst mind 2 Monate Elterngeld beziehen, nimmst du weniger, dann musst du das bereits bekommende geld wieder zurückzaheln. Ganz WICHTIG, gerade wenn man die Monate nicht zusammenhängend nimmt, kann das dann nämlich richtig übel ausgehen wenn es mit der Planung nicht hinhaut. Und,w as vieel auch nicht wissen. Du darfst innerhalb der Elternzeit bis zur 30 Std die Woche arbeiten. Hast du "nur" Elternzeit, dann ist die Verdiensthöhe egal. beziehst Du gleichzeitig Elterngeld, dann wird das Einkommen aber mit dem Elterngeld verrechnet und du bekommst etwas nur noch 33% des Verdienstes ausgezahlt, zuzüglich eben des bekommenden Elterngeldes. Sollte es also knapp werden mit den Monaten, dann würde ich eher Teilzeit machen. Mein Rat wäre auch, behaltete die mögliche Entwicklung wegen späterer betreuung im Auge. Sollte deine Frau nach einem Jahr wieder das Studium aufnehmen und euer Kind in die Krippe/Kita oder tagesmutter gehen, dann denkt dran, die meisten Einrichtungen starten ab August. Und die Eingewöhnung kann durchaus 1-2 Monate dauern. Direkt nach der geburt bringt auch fast nie was, wobei es da bestimmt jetzt einen Aufschrei bei vielen Müttern gibt. Mir selbst wäre mein Mann mehr im Wege gewesen als das er hätte helfen können. Weiß man natürlich erst in nachhinein. Und nur wegen möglichen Einkaufen oder sonstigem daheim bleiben? Muß echt nicht sein. Mit 9-12 Monaten ist sinniger, da es da dann noch einmal eine richtig fiese zeit oft gibt, in der dann die Kinder oft auch mehr "Papa bezogen" werden. Ist aber meine persönliche Meinung.

Mitglied inaktiv - 27.07.2014, 21:21



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