Liebe Frau Bader,
bei mir ist folgende Situation:
Der voraussichtliche ET ist der 02.09.2017. Demnach gehe ich vom 22.07. bis 28.10.2017 in den Mutterschutz. Danach mind. für ein Jahr in Elternzeit. Ich arbeite täglich 8 Stunden und habe einen befristeten 40 Stundenvertrag, der am 01.03.2018 ausläuft.
Nun meine Frage:
Wie viel Urlaubsanspruch habe ich insgesamt, bis der Vertrag komplett ausläuft? Ich wollte gerne den gesamten Urlaub noch vor der Mutterschutzzeit nehmen, um dann anschließend direkt in diese überzugehen. Ich habe in diesem Jahr noch keinen Urlaub genommen. (Anspruch auf 30 Tage im Jahr).
Meine Chefin hat gesagt, ich hätte 25 Tage Urlaub, die ich vor dem Mutterschutz nehmen kann - sprich von Januar bis Oktober 2017.
Aber was ist mit der Zeit nach dem Mutterschutz, wenn ich in der Elternzeit bin (Nov-März). Hat man in dieser Zeit keinen Anspruch auf Urlaub?
Würde mich über eine Anrwort sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit besten Grüßen,
Anna
von
Annschie
am 05.04.2017, 17:27
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternteit
Hallo,
sie haben Urlaubsanspruch für jeden Monat, in dem Sie sich nicht komplett in Elternzeit befinden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.04.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternteit
Wenn du planmäßig entbindest, stimmt es was deine chefin sagt. Wenn du 4 Tage oder mehr verspätet bist, dann dauert die MuSchu-Frist bis November und du hast noch 1/12 mehr Anspruch. Aber das kannst du vorher nicht wissen, also stimmen die 25 Tage.
In der Elternzeit hast du selbstverständlich keinen Urlaubsanspruch, denn schließlich ruht dein Arbeitsvertrag.
Mitglied inaktiv - 05.04.2017, 17:54
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternteit
Alles klar, vielen Dank.
Mir war die Zeit nach dem Mutterschutz, sprich die Elternzeit nicht klar - ob da Anspruch besteht oder nicht.
Ich dank Dir!
Grüße
von
Annschie
am 05.04.2017, 18:10
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternteit
Wenn der Vertrag ausläuft, endet aber auch deine elternzeit. Ohne AG hat man keine. Spätestens wenn das elterngeld durch ist brauchst du also eine Lösung wegen Krankenversicherung.
Mitglied inaktiv - 05.04.2017, 18:58
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternteit
Nun habe ich auf einigen Seiten noch etwas zum Urlaubsanspruch in der Elternzeit gelesen, was mich irritiert, da ja die vorigen Antworten besagen, man hätte keinen Anspruch auf Urlaub in der EZ.
Auf der Seite Kanzlei Hasselbach steht zu dem Thema z.B. folgendes:
"Der dem Arbeitnehmer eigentlich zustehende Urlaubsanspruch besteht zunächst während der Elternzeit unverändert weiter. Nach der Vorschrift des § 17 Abs. 1 BEEG kann dieser allerdings durch den Arbeitsgeber für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit in Vollzeit um ein Zwölftes des Jahresurlaubsanspruchs gekürzt werden. [...] Wird der Urlaubsanspruch für ein Jahr nicht vollständig vom Arbeitgeber gekürzt, so kann der restliche Urlaub wie beim Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr nach dem Ende der Elternzeit genommen werden. [...] Der Urlaub wird nur dann gekürzt, wenn der Arbeitgeber von der Kürzung Gebrauch macht, d.h. diese gegenüber dem Arbeitnehmer erklärt."
Also besteht teilweise ja doch noch Urlaubsanspruch in der Elternzeit? Alles wirklich sehr kompliziert... :(
von
Annschie
am 25.04.2017, 14:59