Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

Hallo, meine Mutterschutz ist schon 2013 gewesen und jetzt versuchen wir auf meiner Arbeit herauszufinden was ich noch an Resturlaub für 2013 habe, weil ich ja am 1.9.14 wieder begonnen habe. Für das Jahr 2013 hatte ich ein Jahresanspruch an Urlaub für 20 Tage (4 Tage wurden Schon abgezogen, weil Werktage) gesamt. Ab dem 1.6.13 bin ich in den MuSchu gegangen, Entbindung war am 14.7.13 und der MuSch endete am 8.9.13. Können sie mir genau erklären wie man die Berechnung durchführt? Und ist wird der September 2013 als voller Urlaubsanspruch angerechnet oder nur bis zum 8.9.13? Viele Dank für ihre Mühe im voraus. kohgab2

von kohgab2 am 20.09.2014, 06:27



Antwort auf: Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2014



Antwort auf: Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

Für die Mutterschutzzeiten darf der Urlaub nicht gekürzt werden. Bei der Elternzeit nur für komplette Kalendermonate. Bei einem Jahresanspruch von 24 Tagen, hat man 2 Tage pro Monat. Der Mutterschutz reichte bis in den September. Erst ab Oktober - Dezember warst du komplette Monate in Elternzeit. Das sind dann 3 Monate. 2 Tage pro Monat x 3 Monate (Okt - Dez) = 6 Tage für Elternzeit Jahresanspruch von 24 Tage - 6 Tage für Elternzeit = 18 Tage Resturlaub für 2013. Für das Jahr 2014 gehts ähnlich: In Elternzeit warst du von Jan - Aug, das sind 8 Monate 2 Tage x 8 Monate = 16 Tage Elternzeit 24 Jahresurlaub - 16 Tage Elternzeit = 8 Tage Resturlaub für 2014 Wobei der Resturlaub dann noch zB an Teilzeit angepasst werden müsste. Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.09.2014, 09:10



Antwort auf: Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

Hallo Sabine, danke für deine schnelle Antwort. Aber 2013 wurde gleich 4Tage abgezogen, d.h. ich hab dann nur 20 Tage. Aber die Berechnung müsste ja die gleiche sein denke ich. Beginnt die Elternzeit aber nicht im Anschluss an den Mutterschutz?

von kohgab2 am 20.09.2014, 19:23



Antwort auf: Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

Ist echt kompliziert. Von Januar bis Ende Juni 2014 war noch Werktage, ab Juli 2014 ist jetzt Arbeitstage. Und die bei uns in der Verwaltung haben irgendwie von sowas echt kein Plan. Wenn man sich da nicht selber schlau macht und aufpasst, bekommt man vllt noch zu wenig Urlaustage.

von kohgab2 am 20.09.2014, 19:27



Antwort auf: Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

Das mit den 4 Tagen und Werktagen raff ich nicht... Dennoch bleibt es dabei, die Kürzung aufgrund der Elternzeit wird vom Jahresanspruch abgezogen. Die Elternzeit beginnt im Anschluss an den Mutterschutz, da aber der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet wird, beginnt die Elternzeit faktisch mit der Geburt. (Aber was hat das mit der Frage oder meiner Antwort zu tun?) Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.09.2014, 19:59



Antwort auf: Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

Peil ich auch nicht mit Werktagen und Arbeitstagen. Kommt doch drauf an wie oft du die Woche am arbeiten bist, sprich muß du 5 Tage die Woche, hast du mind 20 Tage Urlaub, hast du 6 Tage Woche, dann mind 24 Tage. Egal ob Montag, Dienstag, Samstag. Gesetzliches Minimum ist mind. 4 Wochen Urlaub. Auch egal ob 20 Stunden Arbeitszeit, oder 40 Std, entscheidend sind die Tage.

Mitglied inaktiv - 20.09.2014, 20:56



Antwort auf: Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

Wir haben bei mir auf Arbeit 6 Tage offen, arbeiten normalerweise aber nur 5 Tage. Wenn man Werktage als Urlaubstag hat werden 4 Samstage abgezogen. Ich hab da auch ewig gebraucht bis ich hinter gestiegen bin.

von kohgab2 am 21.09.2014, 19:27



Antwort auf: Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

Also ähnlich wie bei uns. Einzelhandel, Laden ist natürlich Mo-Sa geöffnet. Allerdings müssen wir (in der Regel) nur alle 2 Wochen Samstag arbeiten, den anderen Samstag hat man dann frei. In der Woche wo man Samstag arbeitet, hat man dann innerhalb der Woche einen Tag frei. So kommt man trotz 6 Tage Öffnungszeit auf 5 Tage-Woche - und damit eben entsprechend auch mind. 20 Tage Urlaub (ausgehend vom gesetzlichen 4-Wochenminimum). Ist IMO auch wo logisch, weil man ja nicht immer ganze Wochen Urlaub nimmt. Wäre dann ja wo nicht umsetzbar.

Mitglied inaktiv - 21.09.2014, 23:19



Antwort auf: Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz

Danke für die Antwort. Habe ich für den Monat September 2013 dann nun vollen Anspruch auf Urlaub oder nur bis zum 8.9.13. Das ist der Knackpunkt. Ich bin der Meinung ich habe für dwn kompletten Monat September Anspruch.

von kohgab2 am 23.09.2014, 17:26



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