Ich habe am 6.Januar 2016 ET, also bis Anfang März Mutterschutz. Bei 30 Urlaubstagen würden mir 5 Tage Urlaub für den Mutterschutz nach Geburt zu stehen, könnte ich diesen auch im Jahr 2015 vor Beginn meines Mutterschutzes im November nehmen oder dann nur meinen Anspruch aus 2015?
von Jelli85 am 25.06.2015, 07:32