Hallo Frau Bader,
meine Frau und ich sind seit 2 Jahren getrennt. Sie arbeitet bei der Polizei im Schichtdienst auf 60%. Ich arbeite 100% in Vollzeit. Wir wohnen zur Zeit dicht beieinander und ich habe unsere 5jährige Tochter an jedem 2. Wochenende und decke zur Zeit die Dienste ab. Bedeutet: Meine Tochter schläft bei mir bei jedem Dienst, egal an welchem Tag. Meine Frau macht ca. 3 Dienste in der Woche, so dass ich meine Tochter zwischen 12 - 15 Tage (Manchmal auch mehr) im Monat habe. Die Planung der Dienste läuft immer im Vormonat, so dass ich mein Leben nach dem Dienstplan meiner Frau ausrichte. Das möchte ich nicht mehr, da soziale Kontakte auf der Strecke bleiben und somit keine Planbarkeit besteht. Die Dienste laufen auch oft in meine freien Wochenenden. Ich möchte das geregelt wissen und habe hier schon verschiedene Modelle vorgestellt (Kinderbetreuung, Woche wechselnde Betreuung...), die alle meiner Frau nicht zusagen. Haben Sie eine Idee, wie man dieses regeln könnte? Dazu kommt noch, dass ich seit langer Zeit eine neue Partnerin habe und mit ihr zusammen ziehen möchte. Ca. 100km entfernt. Ich arbeite dann zwar weiterhin am Wohnort meiner Tochter, benötige aber hier umso mehr eine Regelung.
Es geht mir nicht darum meine Tochter weniger zu sehen, sondern um eine Regelung.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
von
Frankman
am 02.12.2016, 14:33
Antwort auf:
Umgangsrecht bei Schichtdienst der Mutter
Hallo,
die Frage ist doch zunächst einmal, bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Ansonsten haben Sie natürlich einen Interessenkonflikt: auf der einen Seite wollen Sie ihr Kind häufig sehen, auf der anderen Seite nach festen Regeln, was total verständlich ist.
Ihre Frau muss ich dann eben jemand anderen suchen, der sich um das Kind kümmert. Schalten Sie das Jugendamt ein, die sollte sie unterstützen, feste Regeln aufzustellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2016
Antwort auf:
Umgangsrecht bei Schichtdienst der Mutter
Wie soll das den laufen wenn deine Tochter zur schule kommt, sie kann ja nicht in zwei schulen angemeldet werden?
Hat deine ex jemand anderen für die Betreuung der Dienste?
von
sterntaler82
am 02.12.2016, 14:49
Antwort auf:
Umgangsrecht bei Schichtdienst der Mutter
Hm...
es wird insofern schwierig, als dass die Mutter Dich halt bisher als "billigen und willigen" Babysitter hatte.
Und das meine ich gar nicht böse, sondern das ist im Endeffekt so.
Sicher, Du und deine Tochter habt vom dem Modell mitprofitiert um Euch so mehr zu sehen.
Aber: es ist absolut legitim, dass Du Dein Leben nicht (mehr) nach dem Leben und den Arbeitsvorstellungen Deiner Exfrau ausrichtest.
Wenn man noch eine gemeinsame Lebensplanung haben wollte, wäre man noch verheiratet.
Auf der anderen Seite wird es aber immer so bleiben, dass Du mit ihr verbunden bleiben wirst, was immer auch eine gewisse Art der Abhängigkeit mit sich bringt.
... und ´genau DISER Spagat zwischen Abnabelung und Verbundenheit wird immer wieder zur Herausforderung...
Was ich machen würde:
Biete ein klares Modell mit festen Zeiten an wann wer das Kind hat.
Genau in dieser Zeit ist dann auch derjenige Elternteil für die Betreuung zuständig. Ob er/sie das selbst leistet oder Hilfe jedweder Art in Anspruch nimmt muss jeder dann selbst regeln.
Denkt auch daran dass demnächst Schule auf Euch zukommt und es gerade im Grundschulalter eine riesige Herausforderung ist die ganzen Schulferien abzudecken.
Wie hast Du Dir denn den Umgang vorgestellt wenn Du 100 km weit weg wohnst?
Viele Grüße
D
von
desireekk
am 02.12.2016, 14:53
Antwort auf:
Umgangsrecht bei Schichtdienst der Mutter
Wenn deine Tochter aktuell den halben Monat bei dir verbracht hat, habt ihr ja aktuell das Wechselmodell. Entsprechend dann auch unter Umständen weniger Unterhalt. Das würde dann wegfallen wenn Du Deine Tochter weniger zu Dir nimmst. Frage wäre also in erster Linie, was hattet ihr diesbezüglich geregelt und wie soll das in Zukunft weiter gehen?
Und mal ehrlich, warum zieht Deine Freundin nicht zu Dir? Oder hat sei auch ein Kind? Weil, ob Du pendelst oder sie ist ja wo egal. Aber wenn sie kein Kind hat wäre es sinnvollen sie pendelt und Du bietest auch weiterhin deiner Tochter den entsprechend gewohnten Umgang. Überleg auch mal wie es für das Kind aussehen muss wenn es in Zukunft dem Papa weniger sieht weil der zur neuen frau zieht? Das würde ich versuchen zu vermeiden das da so ein enger zeitlichen Bezug ist. Und ich bezweifel auch stark das es mit dem Umgang auf Dauer klappen wird - jedenfalls auch nur annähernd in dem Umfang - bei der Entfernung. Spätestens wenn Deine Tochter in die Schule muss wird das ein Problem.
Und ja, ein Abrecht auf Regelung habt ihr. Keine Frage. Und wenn Du eine Möglichkeit hast das Kind zu betreuen obwohl Du arbeitest dann ist es der Mutter ebenso zuzumuten. Wenn sie "Umgang" hat, dann hat sie entsprechend für Betreuung zu sorgen.
Mitglied inaktiv - 02.12.2016, 15:44