Ihre Antwort: Hallo, bei der Berechnung des Elterngeldes wird die Lohnsteuerklasse angenommen, die in den letzten zwölf Monaten vorwiegend bestanden hat. Vorwiegend sind sieben Monate. Liebe Grüße NB Das stimmt leider nicht denn: Beim Elterngeld sind mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs einige Änderungen in Kraft getreten. Diese gelten für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2013 geboren sind bzw. werden. Wichtigste Änderung ist, dass die Berechnungsgrundlage nunmehr nicht mehr das Nettoeinkommen, sondern das Bruttoeinkommen ist. Bisher galt folgende Rechnung: Je mehr Nettoeinkommen auf dem Gehaltszettel, desto mehr Elterngeld. Dies gilt zukünftig nicht mehr. Nunmehr gilt der steuerpflichtige Bruttolohn als Ausgangsgrundlage der Berechnung. Dieser wird wie bisher aus den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt entnommen. Die Abzüge für die gesetzlichen Sozialabgaben erfolgen nun in pauschalierter Form. Insgesamt werden 21 % als Pauschalbetrag für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Es ging mir auch nicht darum sondern eher darum, ab wann mein Mann in die günstigere Steuerklasse wechseln sollte. Auch schon wenn ich Mutterschaftsgeld erhalte, weil dieses steuerfrei ist?
von Mimi2016 am 03.02.2016, 09:49