Guten Morgen! Vielen Dank für Ihre Hilfe, wir sind ein wenig überfordert... Ich arbeite im OP in einer Vollzeitstelle. Zur Zeit leiste ich monatlich zwischen 5 und 9 Rufdienste ab (Für diese erhalte ich einen Standardsatz unabhängig davon ob ich arbeiten muss oder nicht. Betrag ist schwankend). Zusätzlich bin ich Praxisanleiterin und bekomme dafür einen festen Betrag als Zahlung. Überstundenzulage wird auch in der entsprechenden Höhe (schwankend) ausgezahlt. (Zur Zeit ist die übernahme der Funktion "Hygienebeauftragte" im Gespräch die ggf. auch noch einmal eine feste Zulage generiert.) Aufgrund meiner Tätigkeit und der aktuellen Pandemie/Lage in den Krankenhäusern ist anzunehmen das ich nach Mitteilung einer Schwangerschaft entweder direkt von Seiten meins AG oder meines Gynäkologen in ein BV geschickt werde. Leider finde ich meine Aussage wie ich die Höhe meines "Gehaltes" in dieser Zeit berechne... 1.Fallen da die oben genannten Zulagen mit rein? Ich erhalte sie ja immer in unterschiedlicher Höhe. 2. Wird zur Elterngeld Berechnung das "Gehalt" während des BVs herangezogen oder nur das Gehalt davor? Wir sind aktuell ein wenig verunsichert welchen Elterngeldanspruch ich habe und überlegen daher ob ein Steuerklassenwechsel für mich Sinn machen könnte (sind verheiratet, 4/4). Auch wieder aus der oben beschriebenen Situation heraus. 3. Welche Zulagen werden für die Elterngeld Berechnung herangezogen? (Überstunden, Rufdienste, feste Zulagen ((Praxisanleitung/Hygienebeauftragte)) ) 4. Macht das Wissen um ein quasi garantiertes BV hier auch einen Steuerklassenwechsel sinnig? Bitte entschuldigen Sie diese speziellen Fragen. Wie gesagt: wir sind ein wenig überfordert und versuchen gerade die beste Lösung für uns zu finden... Haben Sie vielen Dank und bleiben Sie gesund Waldeskind
von Waldeskind am 10.12.2022, 08:02