Ich habe gerade im Elterngeldplaner nachgerechnet und festgestellt, dass sich mein Elterngeld ändert, wenn ich die Steuerklasse ändere. Denn ich hatte vor Elternzeit ein relativ hohes Einkommen, das die Obergrenze von 1.800 Euro überschritten hat, aber wenn ich Elterngeld plus wählen möchte, dann bekomme ich bei einem Wechsel in die Steuerklasse 5 hunderte Elterngeld mehr als wenn ich mich für die Steuerklasse 3 entscheide Steuerklasse, denn in diesem Fall war mein Einkommen während der Elternzeit noch geringer. ist das so? Kann ich zweimal im Jahr einen Wechsel der Lohnsteuerkarte beantragen?
von
jennifer_lisisi
am 30.06.2023, 00:00
Antwort auf:
Elterngeld Steuerklasse
Hallo,
es zählt für die Berechnung der Lohnsteuerklasse die STeuerklasse, die Sie im Veranlagungszeitraum überwiegend, also mehr als 6 Mo hatten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2023
Antwort auf:
Elterngeld Steuerklasse
Hier fehlen leider zu viele Informationen. Ist das Kind schon geboren? Arbeitest du schon in Elternzeit? Wie lange hast du tatsächlich schon welche Steuerklasse?
Grundsätzlich:
Ein Steuerklassenwechsel wird beim Elterngeld nur berücksichtigt, wenn er mindestens 6 Monate vor Beginn des Mutterschutzes stattgefunden hast, ansonsten nicht.
Es zählt immer die Steuerklasse, die in den 12 Monaten vor Mutterschutz am häufigsten vorkam.
Und die gilt dann auch fiktiv für dein Einkommen während der Elternzeit, egal ob du sie dann tatsächlich noch hast, oder wieder die Steuerklasse gewechselt hast.
von
Dojii
am 30.06.2023, 07:26