Liebe Frau Bader (und gerne an alle),
meine Kinder wurden im Abstand von 16 Monaten geboren, Bemessungszeitraum für das EG ist daher noch VZ vor Geburt meines ersten Kindes (Steuerklasse 3). Ich werde direkt im Anschluss an den Mutterschutz für mein 2.Kind wieder wenige Stunden TZ in EZ im Home Office arbeiten. Seit über einem halben Jahr bin ich in Steuerklasse 4.
Gestern kam nun der EG Bescheid und es wurde zur Berechnung nur Steuerklasse 3 herangezogen, sowohl für die VZ im Bemessungszeitraum (korrekt) als auch jetzt für TZ in EZ (nicht korrekt). Dadurch, dass die EG Stelle nun ein höheres Netto annimmt, kommen sie auf weniger EG.
Nun meine Frage: hat die EG Stelle einen Fehler gemacht oder gibt es hier eine Regel zu Steuerklassen in Bezug auf EG, die ich nicht kenne?
Und noch eine Frage - falls ich im Laufe des EG Bezugs noch zu Steuerklasse 5 wechseln sollte, erhöht sich dann das EG nochmal nachträglich?
Danke und VG
von
Baghira222
am 24.02.2023, 08:06
Antwort auf:
Steuerklasse Elterngeld
Hallo,
wurde ja schon beantwortet, das ist leider richtig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2023
Antwort auf:
Steuerklasse Elterngeld
Das ist so korrekt, das Elterngeldgesetz schreibt vor, dass für das Einkommen nach Geburt des Kindes (also während des Elterngeldbezuges) fiktiv die Steuerklasse weitergelten muss, die man für das Einkommen vor Geburt zugrunde gelegt hat (§ 2e Abs. 1 i. V. m. § 2c Abs. 3 BEEG).
Dass du jetzt eine andere Steuerklasse hast spielt keine Rolle und falls du sie jetzt wechselst, ändert sich dadurch auch nichts.
von
Dojii
am 24.02.2023, 09:03
Antwort auf:
Steuerklasse Elterngeld
Also im Falle eines Steuerklassenwechsels nur ein fiktiver Einkommensausgleich und kein tatsächlicher Danke dir für die schnelle Antwort!
von
Baghira222
am 24.02.2023, 09:48
Antwort auf:
Steuerklasse Elterngeld
Das Ganze Elterngeldgesetz ist auf fiktive Berechnungen und Durchschnittswerte ausgelegt, von daher passt das schon irgendwie. ;)
Das Ganze hätte sich bspw. auch positiv für dich auswirken können. Hättest du vor Geburt die Steuerklasse 4 gehabt und nach Geburt die Steuerklasse 3 genommen, also dann eigentlich ein viel höheres Nettoeinkommen nach Geburt, würde dir trotzdem weniger angerechnet werden (dank alter Steuerklasse 4) und du würdest mehr Elterngeld bekommen und gleichzeitig mehr Geld in Teilzeit verdienen.
von
Dojii
am 24.02.2023, 11:36