Muss man das EG für einen Monat nach einem Abbruch der EZ zurückzahlen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss man das EG für einen Monat nach einem Abbruch der EZ zurückzahlen?

Sehr geehrte Frau Bader, als Ehemann habe ich neben meiner Frau, die für ein Jahr auf Elternzeit (EZ) ist, zusätzliche 2 Monate EZ beantragt. Im ersten Monat habe ich die Leistungen in Anspruch genommen. Dann später, vor dem zweiten Monat habe ich mich entschieden die EZ nicht mehr fortzusetzen. Jetzt fordert das Jugendamt das im ersten Monat ausgezahlten Elterngeld (EG) zurück, weil - gemäß §4 Abs. 3 Satz 1 BEEG - ein Elternteil mindestens 2 und höchstens 12 Monate EG beziehen darf. Kann man gegen diese Rückzahlung was bewirken? Momentan wechsle ich meinen Job, muss einen Umzug planen daher ist eine solche Zurückerstattung finanziell sehr belastend. Danke für Ihre Antwort! MfG, GP

von palucci am 15.07.2014, 14:09



Antwort auf: Muss man das EG für einen Monat nach einem Abbruch der EZ zurückzahlen?

Hallo, der einzige Weg, die Rückzahlung zu umgehen ist, ein zweites Jahr zu nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2014



Antwort auf: Muss man das EG für einen Monat nach einem Abbruch der EZ zurückzahlen?

Ja muß man. Jedes Elternteil (das Elterngeld bezieht) muss min 2 Monate nehmen, sonst müssen die Leistungen zurückgezahlt werden. Sinnvoller ist es, wenn man keine 2 Monate daheim bleiben will/kann, dann zumindestens Eltern-Teilzeit zu machen. Da darf man dann bis zu 30 Std arbeiten (die Woche), der verdienst wird dann mit dem Elterngeld verrechnet. Ist aber jetzt wohl zu spät, ausser euer Kind ist noch keien 14 Monate alt. Dann könntest du ja den 2ten Monat doch noch machen. Ansonsten wie gesagt fordert das Amt völlig zu recht das gezahlte geld zurück, man wird ja auch IMO beim Antrag extra draufhingewiesen. Warum und wehslab dann der 2te Monat nicht genommen wird, ist schlußendlich eher egal.

Mitglied inaktiv - 15.07.2014, 16:10



Antwort auf: Muss man das EG für einen Monat nach einem Abbruch der EZ zurückzahlen?

Nö, wie von Dir selbst zitiert. Mindestens zwei Monate. Vielleicht lassen sie sich auf Ratenzahlungen ein.

von Sternenschnuppe am 15.07.2014, 18:20



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

2. Elternzeitmonat nicht möglich, nun Geld für 1. Monat zurückzahlen.

Hallo. Mein Partner hat im Dezember 1 Monat Elternzeit genommen und dafür schon minimal Geld bekommen, da eine vorangegangene lange Krankheit und das damit verbundene Krankengeld ja nicht als Gehalt angerechnet wurde. Somit hatte er bei der Berechnung des Elterngeldes 5 Monate mit 0 Euro Einkommen zur Anrechnung. Nun wäre auch noch ein Monat Elte...


Elterngeld Berechnung wenn man 1 Monat arbeiten muss

Guten Tag Frau Bader, meine Schwester befindet sich derzeit noch im 3.Elternzeitjahr. Die Elternzeit endet anfang September 2023.Da müsste sie dann auch wieder mit der Arbeit anfangen .Sie hat einen unbefristeten Vollzeitvertrag ,ist aber jetzt schwanger und die Mutterschutzfrist fängt anfang Oktober an . Da sie im 3 Elternzeitjahr aufstockend...


Nach 1 Jahr Elternzeit, 1 Monat arbeiten und erneut schwanger

Guten Tag frau Bader, ich wollte mal gerne nachfragen. Ich war jetzt 1 Jahr zu Hause( 1 Jahr Elterngeld)bekommen. 1 Monat jetzt gearbeitet und bin erneut schwanger. Meine frage ist, darf ich jetzt wieder beschäftigungsverbot vereinbaren als Lehrerin? Beginnt dann wieder Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld und nach Geburt normal Elterngeld wiede...


Ist das Elterngeld jeden Monat gleich?

Ich möchte meine Arbeitszeit während der Elternzeit schrittweise erhöhen. Ist das Elterngeld also jeden Monat gleich? Warum wird das Elterngeld im Elterngeldplaner jeden Monat gleich berechnet?


Ausklammerung des Mutterschutzes für einen (Kalender-)Monat verzichten

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben beide die Steuerklasse 4, damit wir mehrere Elterngeld erhalten könnten, sollen wir auf Steuerklasse 3/5 wechseln. Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbe...


geringfügige Selbstständigkeit über 35 Euro Gewinn/Monat

Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind kommt laut errechnetem Termin am 15.12.23 auf die Welt. Im Kalenderjahr 2022 war ich geringfügig selbstständig, mit ca. 400 Euro durchschnittlichem monatlichem Gewinn. Seit Juni 2023 bin ich festangestellt mit 4200 Euro brutto und zusätzlichem geringfügigem Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Nun habe ich...


Elterngeld monat vergessen zu korrigieren

Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihr Engagement und Hinweise an uns Eltern durch den Elterngeld-Djungel. Leider habe ich meine Änderung zum 2. Elterngeld Monat leider nur dem Arbeitgeber mitgeteilt und vergessen der Landesbank/ Elterngeldstelle mitzuteilen. Somit war der beantragte Elternzeitmonat Juni 2022 - jedoch der tats...


Zu viel gezahlter Lohn während Elternzeit - Elterngeld zurückzahlen?

Sehr geehrte Frau Bader, über Ihre sehr geschätzte Rückmeldung zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen: Seit 17.09. befinde ich mich in Elternzeit und erhalte (voraussichtlich) für einen Monat Elterngeld. Mein Arbeitgeber hat dies nun bei der Lohnabrechnung jedoch wohl leider nicht berücksichtigt und dort den gesamten Monat Se...


Kann der AG die bereits gezahlte Lohnerhöhung nach einem Monat wieder streichen

Guten Tag, gestern habe ich meinem Chef mitgeteilt, dass ich mich in der 6. Schwangerschaftswoche befinde. Im vergangenen November erhielt ich eine Gehaltserhöhung, welche jedoch nicht vertraglich festgehalten wurde. Obwohl mein neues Gehalt bereits in der Abrechnung erscheint, bereitet mir die Sorge, dass mein Arbeitgeber möglicherweise die ber...


1-Monat Elternzeit während 3-monatiger Kündigungsfrist

Guten Tag, ich möchte meinen Job wechseln und während der 3monatigen Kündigungsfrist nochmal in Elternzeit gehen für einen Monat. Ist das möglich, verlängert sich die Frist durch den Monat Elternzeit? Wenn ich zum Beispiel bis zum 31.07. kündige, am 01.11. den neuen Job antrete und während des Zeitraums vom 15.09. bis zum 14.10. Elternzeit n...