Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihr Engagement und Hinweise an uns Eltern durch den Elterngeld-Djungel. Leider habe ich meine Änderung zum 2. Elterngeld Monat leider nur dem Arbeitgeber mitgeteilt und vergessen der Landesbank/ Elterngeldstelle mitzuteilen. Somit war der beantragte Elternzeitmonat Juni 2022 - jedoch der tatsächlich genommene Elternzeit Monat Mai 2022. Das habe ich jedoch erst nun jetzt bemerkt und die Bundeskasse fordert nun das gesamte Elterngeld von mir zurück. Das würde ich schade finden, weil ich ja tatsächlich zwei Monate, wie beantragt zu Hause war, nur eben das Datum im zweiten Monat nicht gepasst hat. Gibt es hier eine Möglichkeit?
von Schliess am 22.08.2023, 10:26