Liebe Frau Bader,
1.) Ist es bzgl. des Elterngeldbezugs möglich, dass mein Mann einen Monat Elternzeit in Teilzeit arbeitet und einen weiteren Monat komplett in Elternzeit geht (ohne Teilzeitarbeit)?
Das Elterngeld würde sich im Teilzeitmonat entsprechend reduzieren und im Vollzeitmonat ansteigen, oder?
2.) Ist es möglich die beiden Monate getrennt, also in zeitlichem Abstand zu nehmen? z.B. Teilzeitmonat im Januar, Vollzeitmonat im Juli. Baby kommt im Dezember. Elternzeit & -geld natürlich entsprechend Lebensmonaten des Kindes.
Vielen Dank und beste Grüße
Milli
von
Milli89
am 20.07.2018, 09:32
Antwort auf:
Elterngeld wenn Elternzeit 1 Monat voll, 1 Monat Teilzeit
Hallo,
1. Ja
2. Ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2018
Antwort auf:
Elterngeld wenn Elternzeit 1 Monat voll, 1 Monat Teilzeit
Ja das ist beides möglich.
Wichtig ist noch, dass er beide Monate zusammen beim Arbeitgeber anmeldet und nicht erst den einen und dann den anderen.
von
Dojii
am 20.07.2018, 09:42
Antwort auf:
Elterngeld wenn Elternzeit 1 Monat voll, 1 Monat Teilzeit
Hallo Dojii,
vielen Dank für die Rückmeldung! Genau, das werden wir auf jeden Fall beachten.
Wenn ich noch eine Detailfrage stellen darf:
i.d.F. muss also mein Mann im Elterngeldantrag bei 3.8.3 angeben, dass er für Januar (bzw. Lebensmonat) voraussichtlich Einkommen erhält.
Dazu legt er den Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei, aus der hervorgeht, wie viele Stunden er im Januar arbeiten und was er in der Zeit verdienen wird und außerdem, dass er im Juli nicht arbeiten wird. Richtig?
LG Milli
von
Milli89
am 20.07.2018, 11:01