Liebe Frau RA Bader,
eine verzwickte Situation: Ich, Vater, hatte ursprünglich geplant, drei Monate Elternzeit zu machen und habe die Zeiträume (Jan, Feb, Aug 2020) auch fristgerecht bei meinem Arbeitgeber angemeldet und eine entsprechende Bescheinigung zur Beantragung des Elterngelds erhalten.
Im Laufe des ersten Monats der EZ hat sich dann ergeben, dass wir zeitnah einen Krippenplatz bekommen und ich somit keinen Elternzeit im August mehr brauchte. Ich habe daraufhin bei der HR-Abteilung eine neue Elternzeitbescheinigung nur für Jan. und Feb. angefordert und mit dieser auch das Elterngeld beantragt (und erhalten).
Nun stellt sich mein Geschäftsführer auf die Position (er muss wegen Corona sparen), er selbst hätte die Verkürzung nicht freigegeben und ich damit im August in Elternzeit zu gehen hätte.
Zwei Fragen:
1) Ist mit der Ausstellung der zweiten Bescheinigung durch HR der Verkürzung nicht implizit zugestimmt worden?
2) Könnte ich jetzt vom Amt für den August nachträglich noch Elterngeld erhalten? Falls nicht, gibt es das Kulanzrspielraum?
Herzlichen Dank und viele Grüße
von
isarfranzose
am 16.04.2020, 18:20
Antwort auf:
Elterngeld – Kann ich einen weiteren Monat nachschießen?
Hallo,
1. Das kommt auf Ihre Formulierung in dem 2. Antrag und die Zustimmung an.
2. Wenn noch Monate da sind, ist das unproblematisch. Sie haben mit der Mutter zusammen 14 Monate, die Monate mit MG-Bezug werden immer der Mutter angerechnet. Der Rest kann frei verteilt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2020
Antwort auf:
Elterngeld – Kann ich einen weiteren Monat nachschießen?
Gegenfrage: was ist, wenn die Krippe noch ein paar Monate geschlossen ist? Vielleicht brauchst du den August ja doch noch...
von
drosera
am 17.04.2020, 00:05
Antwort auf:
Elterngeld – Kann ich einen weiteren Monat nachschießen?
Hallo
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man den EG Antrag im Laufe des Bezugs (für noch nicht genommene EG-Monate) noch ändern kann. Ruf dazu am Besten bei deiner EG Stelle an. Bei uns war man sehr nett und hilfreich.
Der erste Teil deiner Frage interessiert mich auch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Bestätigung der HR nicht gültig wäre. Das liebt schließlich in ihren Aufgabenbereich. Wenn die Buchhandlung eine Rechnung schreibt ist diese doch auch ohne die Unterschrift des GF gültig... Es wird im Auftrag gehandelt und zwar unabhängig davon, ob dies im Einzelfall abgesprochen ist oder nicht. Aber das ist nur meine Meinung. Ich bin gespannt, was Frau Bader dazu sagt.
von
Kärchen
am 17.04.2020, 06:42
Antwort auf:
Elterngeld – Kann ich einen weiteren Monat nachschießen?
Den Monat doch noch zu beantragen ist problemlos möglich, solange du und die Mutter des Kindes zusammen noch keine 14 Monate Elterngeld verbraucht haben.
von
Dojii
am 17.04.2020, 07:45
Antwort auf:
Elterngeld – Kann ich einen weiteren Monat nachschießen?
Ja, aber: EG hat nicht immer etwas mit EZ zu tun. Man legt sich ja für die ersten beiden Jahre EZ fest. So weit ich weiß, braucht es für Änderungen die Zustimmung des AG (erste zwei Jahre).
von
sneram
am 18.04.2020, 18:35
Antwort auf:
Elterngeld – Kann ich einen weiteren Monat nachschießen?
aber die müsstest du mit der zweiten Bescheinigung (späteres Datum) ja eigentlich hatten, oder???
von
sneram
am 18.04.2020, 18:42