Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind kommt laut errechnetem Termin am 15.12.23 auf die Welt. Im Kalenderjahr 2022 war ich geringfügig selbstständig, mit ca. 400 Euro durchschnittlichem monatlichem Gewinn. Seit Juni 2023 bin ich festangestellt mit 4200 Euro brutto und zusätzlichem geringfügigem Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Nun habe ich mit verschiedenen Anwälten sowie Beamten des ZBFS gesprochen und unterschiedliche Aussagen darüber erhalten, wie mein Elterngeld berechnet wird. Eine Berechnung auf Grundlage lediglich meiner Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit aus dem Jahre 2022 würde mich natürlich finanziell ein großes Problem darstellen. Bestenfalls würde mein Elterngeld - so wie es auch der Elterngeldrechner auf der Seite des ZBFS tut - aus meinen angestellten sowie selbstständigen Einkünften der 12 Monate vor Geburt des Kindes berechnet werden; immernoch tragbar wäre es, wenn die Berechnung lediglich aufgrund meiner angestellten Tätigkeit der 12 Monate vor der Geburt errechnet werden würde, auch wenn dies natürlich nur 6 Monate wären (Juni-November). Habe ich irgendeine Möglichkeit, zu verhindern, dass mein Elterngeld aufgrund meiner Einnahmen aus dem Jahre 2022 errechnet wird? Eine Anwältin sagte mir, ich solle ggbfls. Widerspruch einlegen, und eine Berücksichtigung der letzten 12 Monate vor der Geburt einfordern, mit der Begründung besonderer Härte, da sich meine Einkommenssituation so drastisch geändert hat. Dies würde allerdings wohl dazu führen, dass ich bis zum Abschluss des Verfahrens (wohl ca. 7 Monate) kaum Leistungen erhalten würde. Die einen sagen, dass die Chance, letztendlich vor dem Sozialgericht Recht zu erhalten, in diesem Falle sehr hoch sei; da die Gerichte üblicherweise zugunsten der Mutter entscheiden; andere sagen, es gäbe auch bei geringfügiger Selbstständigkeit keinen Weg darum herum, dass lediglich das vorige Kalenderjahr mit einkalkuliert würde. Wissen Sie hier evtl. mehr? Auch haben Sie mir auf meine andere Frage bezüglich Airbnb-Einnahmen(der Großteil meiner Einnahmen aus 2022) und deren Auswirkung auf die Berechnung des Elterngeldes mitgeteilt, dass diese berücksichtigt würden, sofern sie im Steuerbescheid unter meinem Gewerbe aufgeführt sind und nicht unter der Rubrik Vermietung/Verpachtung. Habe ich hier eine Möglichkeit, dies zu beeinflussen? Tatsächlich glich die Tätigkeit an Arbeitsaufwand einer Teilzeitstelle. Sie würden mir mit einer Antwort sehr helfen. Vielen herzlichen Dank im Voraus!!
von anlin am 03.08.2023, 23:37