Guten Tag,
gestern habe ich meinem Chef mitgeteilt, dass ich mich in der 6. Schwangerschaftswoche befinde. Im vergangenen November erhielt ich eine Gehaltserhöhung, welche jedoch nicht vertraglich festgehalten wurde. Obwohl mein neues Gehalt bereits in der Abrechnung erscheint, bereitet mir die Sorge, dass mein Arbeitgeber möglicherweise die bereits erfolgte Gehaltserhöhung streichen könnte.
Kann mein Arbeitgeber aufgrund meiner Schwangerschaft ab Dezember wieder mein altes Gehalt festlegen?
Ich bin übrigens in einem Unternehmen tätig, das 10 Mitarbeiter beschäftigt.
Beste Grüße
von
Ana-he
am 08.12.2023, 06:02
Antwort auf:
Kann der AG die bereits gezahlte Lohnerhöhung nach einem Monat wieder streichen
Hallo,
Nein, das kann er natürlich nicht. Es ist ja nachweisbar, dass es diese Lohnerhöhung gegeben hat, denn es ist ja so abgerechnet worden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2023
Antwort auf:
Kann der AG die bereits gezahlte Lohnerhöhung nach einem Monat wieder streichen
Nein, kann er nicht. Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Dass du das höhere Gehalt schon auf der Abrechnung hattest, ist ein guter Beweis dafür, dass es die Gehaltserhöhung wirklich gab/gibt.
Wenn er die Gehaltserhöhung wegen der Schwangerschaft wieder streichen würde, wäre das Diskriminierung, gegen die du rechtlich vorgehen könntest.
von
BlueJasmine
am 08.12.2023, 08:51