Frage:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
Sehr geehrte Frau Bader,
meine Tochter ist im 6. Monat schwanger. Ihr Arbeitgeber behauptet, dass Sie die Zeit für die Vorsorgeuntersuchungen nacharbeiten muss oder Minusstunden dadurch erhält. Eine bezahlte Freistellung sei so nicht vorgesehen, da sie die Zeit ja nacharbeiten könnte, da die Firma wohl eine Art "Gleitzeitmodell" anbietet. Ihre Arbeitszeit ist aber tgl. gleich, und die Vorsorgeuntersuchungen meist gleich am frühen Morgen. Handelt der Arbeitgeber hier nicht gegen das Mutterschutzgesetz? Wie sollte man reagieren? Abwarten, ob auf dem Lohnzettel Minusstunden geschrieben werden, und dann anwaltliche Hilfe holen? Danke für Ihre Antwort
von
Baldoma
am 23.09.2015, 13:36
Antwort auf:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
Hallo,
§ 16 MuschG:
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2015
Antwort auf:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
Hallo,
es gibt keine bezahlten Freistellungen für Vorsorgeuntersuchungen. Deine Vorsorgeuntersuchungen habe ich auf den Nachmittag gelegt und musste ich mal frühs hin, habe ich selbstverständlich nachgearbeitet oder meine Pulsstunden genutzt. Keine Vorsorgeuntersuchung muss am frühen Morgen sein!
Sie ist zwar als werdende Mutter in einem Sonderstatus aber hat dennoch keine grenzenlosen Sonderrechte.
Lg
von
Colien07022004
am 23.09.2015, 14:35
Antwort auf:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
So ist es.
Wieso sollte sie denn bezahlt freigestellt werden?
Noch dazu hat sie sogar den Vorteil Gleitzeit.
Ne. Das muss sie wie alle anderen anders legen oder nacharbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 23.09.2015, 14:44
Antwort auf:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
Das Mutterschutzgesetz regelt im §16 eindeutig, daß werdende Mütter zu den üblichen Vorsorgeuntersuchungen freigestellt werden müssen, ohne daß ihnen ein Verdienstausfall entsteht.
von
Andrea6
am 23.09.2015, 16:23
Antwort auf:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
Aber nur die kassenärztlich relevanten. also (meistens) nur die 3 Vorsorgeuntersuchungen welche man während der kompletten Schwangerschaft hat. Evtl noch den Termin für spezielle Untersuchungen - wenn auf Rezept. Wirklich wichtig davon ist aber vormittags nur eine, nämlich der Glucose-test - weil der nüchtern erfolgt. Alle anderen kann man sehr wohl auch nachmittags bzw außerhalb der Arbeitszeiten legen.
Aber mal ehrlich, muss man als Schwangere jeden "Sonderstatus" bis auf das äusserste ausreizen? Dann darf man sich halt auch nicht wundern, wenn AG wenige Interesse an Frauen im gebärfähigen Alter haben, oder Kollegen die Augen verdrehen sobald man die freudige Nachricht übermittelt. Man kann schwanger sein und man kann "krank-schwanger" sein. leider scheint es inzwischen bei vielen eher üblich zu sein, das man letzteres ist.
Alle Frauen welche ich kenne, legen die Termine, wenn irgendwie möglich, außerhalb der Arbeitszeiten, oder so, das wenn es gar nicht anders geht, der Ausfall extrem gering ist. Und holen dann oft genug die zeit wieder nach - ohne das da erst groß drüber geredet wird. Wie bei jedem anderen Arzttermin halt auch.
Mitglied inaktiv - 23.09.2015, 19:00
Antwort auf:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
Paragraph 16 Mutterschutzgesetz würde ich sagen.
von
85kathali
am 23.09.2015, 19:43
Antwort auf:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
Es ist richtig, dass es im MuSchu geregelt ist aber nur die 3 Vorsorgeuntersuchungen und nicht jeder x-beliebige Termin, da gilt, es so zulegen, dass es passt.
Was daran das Problem ist, verstehe ich nicht. Bis auf den Zuckertest war ich immer nur Nachmittags beim Arzt...
Lg
von
Colien07022004
am 23.09.2015, 19:44
Antwort auf:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
Wie kommst du auf "kassenärztlich relevante 3 Vorsorgeuntersuchungen"?
In den Mutterschutzrichtlinien sind Vorsorgeuntersuchungen alle 4 Wochen vorgesehen, gegen Ende der Schwangerschaft sogar in 3-wöchigem und dann noch kürzerem Abstand.
Ich stimme Dir zu in der Ansicht, daß diese Untersuchungen, um den Arbeitsfrieden zu gewährleisten, auch außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden können, zwingend notwendig ist das aber nicht.
von
Andrea6
am 23.09.2015, 19:59
Antwort auf:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
Wenn man die Untersuchung auch anders legen kann.
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-03/vorsorgeuntersuchung-schwangere-mitarbeiterin-arzttermin-freistellung-arbeitsrecht
Ich habe das bis auf den Zuckertest am Morgen immer gekonnt.
Und gleich mit Anwalt drohen ist sehr sehr ungünstig, wenn man da noch einmal arbeiten will nach der Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 23.09.2015, 20:35
Antwort auf:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
Vielen Dank für die Antworten. Es ging hier überhaupt nicht darum, grenzenlose Sonderrechte als Schwangere auszureizen, sondern ums Prinzip. Bisher alle Untersuchungen waren am frühen morgen oder vormittags, da keine andere Terminvergabe möglich war. Wir leben in einem mit Fachärzten nicht gerade übersäten Gebiet, so muss man die Termine nehmen, die man bekommt. Bisher wurden die Arbeitsausfälle auch nachgearbeitet bzw. Urlaub genommen. Da aber die Kontrollen und Vorsorgetermine mit Fortschreiten der Schwangerschaft engmaschiger werden, werden die Urlaubstage langsam knapp. Und im Mutterschutzgesetz ist es eindeutig geregelt. Auch will hier niemand mit "Anwalt drohen" , sondern sich ggf. anwaltschaftliche Beratung holen. Ich danke den Benutzerinnnen, die hier sachliche Antworten gegeben haben.
von
Baldoma
am 24.09.2015, 08:53
Antwort auf:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
Dann soll sie sich eine Bestätigung der Praxis holen, dass die Termine anders nicht möglich sind und laut Mutterschutzgesetz eben dann so ok sind.
von
Sternenschnuppe
am 24.09.2015, 08:57
Antwort auf:
Keine bezahlte Freistellung für Untersuchungen
Vielen Dank an Drau Bader, Andrea6 und 85 Kathali.
Die Bescheinigung wird ihr nichts nützen, der AG stellt sich quer. Um des liebes Friedens willen wird Sie die Zeit irgendwann nacharbeiten oder ihre Urlaubstage halt gänzlich aufbrauchen.
von
Baldoma
am 24.09.2015, 09:03