Hallo,
ich bin momentan noch bis Ende September ´15 in 1jähriger Elternzeit und bin nun erneut schwanger. Entbindungstermin vom 2. Kind ist der 26.11.2015, meinen Arbeitgeber habe ich noch nicht darüber informiert.
Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich im sonderpädagogischen Bereich arbeite.
Jetzt wurde mir gesagt, dass ich meine Elternzeit vorzeitig abbrechen kann (bzw aufsparen kann) und bis zum Mutterschutz dann ein erneutes Beschäftigungsverbot bekomme und somit wieder mein altes (volles) Gehalt wie vor der ersten Schwangerschaft bis zum Mutterschutz bekomme.
Ist das richtig? Geht das überhaupt??
von
elda
am 17.05.2015, 16:55
Antwort auf:
Kann ich bei erneuter Schwangerschaft meine Elternzeit abbrechen? ET=26.11.2015
Hallo,
ich verstehe die Frage nicht. Die Elternzeit endet doch im September, dann würden Sie eigentlich wieder arbeiten gehen. Für diese Zeit, wenn Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen, bekommen Sie den Lohn. bis zu Beginn des neuen Mutterschutzes.
Wieso wollen Sie dann die Elternzeit vorzeitig abbrechen?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2015
Antwort auf:
Kann ich bei erneuter Schwangerschaft meine Elternzeit abbrechen? ET=26.11.2015
Nein, das wäre Betrug.
Du bekommst das BV dann wenn Deine Elternzeit endet bis zum neuen Mutterschutz.
von
Sternenschnuppe
am 17.05.2015, 17:34
Antwort auf:
Kann ich bei erneuter Schwangerschaft meine Elternzeit abbrechen? ET=26.11.2015
Da bist du sehr falsch informiert worden. Der Abbruch der EZ um ein BV zu erschleichen ist strafbar und wird sehr streng verfolgt.
Du erhälst das BV, wenn deine EZ endet.
von
Colien07022004
am 17.05.2015, 18:12
Antwort auf:
Kann ich bei erneuter Schwangerschaft meine Elternzeit abbrechen? ET=26.11.2015
Jein!
Was Du machen darfst, ist die jetzige Elternzeit zum NEUEN Mutterschutz beenden. Wenn ich aber rechne, liegt dieser eh nach Ende Deiner Elternzeit. Da du eh nur 1 Jahr Elternzeit gemeldet hast, verlierst du eh das zweite. Aber das hättest du wohl eh. Du hättest direkt 2 Jahre melden müssen, um auch ohne Zustimmung das 3te anschließen lassen zu können. Jetzt kannst du, mit Zustimmung des AG, dir nur noch bis zu 12 Monate von der ersten Elternzeit für später aufbewahren. Später heißt in dem falle, bis das Kind das 8te Lebensjahr erreicht hat. Aber wie gesagt, dazu benötigst du die Zustimmung des AG - er kann also dir diese verweigern. Dann könntest du höchstens mit 7wöchiger Frist das 3te Jahr ab dem 2ten Geburtstag Deines ersten Kindes nehmen - was sich dann aber mit dem neuen Elterngeld für Kind2 überschneidet. So oder so warst du schlecht beraten.
Ansonsten gilt, Elternzeit beenden, nur um gewollt in ein BV zu gehen, ist betrug und nicht statthaft. Und zudem auch wo überflüssig, du verlierst ja nichts was du nicht eh schon verloren hättest. Elterngeld für Kind2 wird eh so hoch sein, wie Elterngeld für Kind1, plus Geschwisterbonus. Und die paar Tage zwischen Elternzeit1 und Mutterschutz2 bekommst dann entweder ein BV, oder du nimmst halt notfalls Urlaub.
Wie du das dann mit der neuen Elternzeit machst, deine sache. Aber ich würde dir raten, dich dieses mal genauer zu informieren, um da nicht wieder was zu "verschenken". Das gilt vorallen dann, wenn du nicht vorhast nach dem Elterngeldbezug2 wieder Vollzeit zu arbeiten.
Mitglied inaktiv - 17.05.2015, 19:13
Antwort auf:
Kann ich bei erneuter Schwangerschaft meine Elternzeit abbrechen? ET=26.11.2015
Dachte ich mir schon, dass da was nicht stimmen kann!
Vielen Dank schon mal für die Antworten
von
elda
am 17.05.2015, 20:51
Antwort auf:
Kann ich bei erneuter Schwangerschaft meine Elternzeit abbrechen? ET=26.11.2015
Hallo,
Ab sofort weis ich nicht, aber ab Mutterschaftbeginn geht.
Das heusst ET 26.11, Muttrrschaftbeginn 15.10 ? .... Dann abbrechen bis 14.10.2015.
du solltest soweit ich weiss auch Mutterschaftsgeld erhalten bzw. dein Chef muss den abbruch akzeptieren.
Die Info habe ich von der Krankenkasse.
Lg
Katia
von
paperina
am 19.05.2015, 09:05