Habe ich Anspruch an Reduzierung der Arbeitszeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich Anspruch an Reduzierung der Arbeitszeiten?

Guten Tag Frau Bader, ich habe zwei kinder 2 und 6 Jahre und arbeite in Teilzeit (24 Wochenstunden) bei einem großen Unternehmen. Ich möchte meine Arbeitszeiten reduzieren, um mehr Zeit für meine Kinder zu haben, idealerweise auf 18 Wochenstunden. Mein Vorgesetzte ist dagegen, akzeptiert nicht mal 22 Wochenstunden. Entweder arbeite ich wie bisher, oder ich muss die Abteilung wechseln. Handelt er korrekt? Worauf habe ich Anspruch? Demnächst steigen weitere zwei Kolleginen nach ihrer Elternzeit wieder ein. Kann er mir die Reduzierung ablehnen und meinen Kolleginen erlauben, mit der Begründung, es handelt sich um einen anderen Zeitpunkt und daher eine andere Situation. Vielen Dank!

von khaki am 29.04.2016, 01:28



Antwort auf: Habe ich Anspruch an Reduzierung der Arbeitszeiten?

Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



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