Arbeitgeber hält sich nicht an Arbeitszeiten während ElterngeldPlus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber hält sich nicht an Arbeitszeiten während ElterngeldPlus

Hallo, mein Lebensgefährte hat sich für 4 Monate ElterngeldPlus entschieden. Diese wurden auch vom Arbeitgeber genehmigt.Er hat einen 25/h Teilzeitvertrag während dieser 4 Monate. Seit Heute ist er in Elternzeit und hat den Schichtplan für die kommenden Monat vor einigen Tagen erhalten. Nun haben wir festgestellt das er jede dieser Lebens Monate über 128h Arbeitszeit kommt. (er würde also definitiv sein Recht auf Elterngeld verlieren) Desweiteren wollte er eben nur diese 25 arbeiten. Er wird ja auch nur für 25 Stunden bezahlt. Wir haben den Arbeitgeber kontaktiert und dieser ist nun der Meinung das rechtlich alles passt und er sich nach dem Wortlaut des Mitarbeiters "nicht so haben soll". Dabei geht mein Mann ja nicht in Elternzeit um mehr zu arbeiten und weniger bezahlt zu werden. Was können wir Rechtlich dagegen machen bzw wie sollen wir vorgehen? Liebe Grüße Fiona

von Fiona1406 am 27.05.2023, 14:22



Antwort auf: Arbeitgeber hält sich nicht an Arbeitszeiten während ElterngeldPlus

Hallo, ich kann nicht beurteilen, ob die Beantragung ordnungsgemäß erfolgt ist. Wenn ja muss er die vertraglich vereinbarte Zeit arbeiten, nicht mehr. Ich würde mich da an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2023



Antwort auf: Arbeitgeber hält sich nicht an Arbeitszeiten während ElterngeldPlus

Eine nettes Brieflein an den AG schreiben, dass er in EZ ist und der Dienstplan bitte auf 25h pro Woche geändert werden soll, da er nicht mehr Stunden als 25 pro Woche arbeiten wird.

von Pamo am 27.05.2023, 16:01



Antwort auf: Arbeitgeber hält sich nicht an Arbeitszeiten während ElterngeldPlus

Bei über 128 Stunden im Monat würde er mind. 32 Stunden je Woche arbeiten. Das wäre zwar maximal zulässig in der EZ insofern der KV das gemeldet hat. Mehr Stunden darf der KV sowieso während der EZ nicht arbeiten. Also liegt da noch ein Fehler beim AG vor. Der KV hat nur 25 Wochenstunden gemeldet und der Dienstplan muss entsprechend angepasst werden. Hat er die TZ in EZ fristgerecht gemeldet? Hat er einen Nachweis davon, dass er es fristgerecht gemeldet hat? Z. B. per Einschreiben Einwurf, Unterschrift des AG, dass er das Schreiben angenommen hat oder war jemand bei der Übergabe des Schreibens dabei und kann es damit bezeugen? Nicht, dass der AG behauptet, dass die EZ zu spät gemeldet wurde und/oder garnicht. Das wäre für den KV jetzt schlecht. Hat der KV einen Vertrag über die TZ in EZ mit 25 Wochenstunden bekommen? Wenn da alles richtig gelaufen ist sollte der KV ein Schreiben aufsetzen mit dem Hinweis, dass er seit dem (Datum) in EZ ist und TZ in EZ 25 Wochenstunden arbeitet mit der Bitte um Anpassung des Dienstplans. Am besten legt er noch eine Kopie von der Meldung der TZ in EZ mit dazu und weist auf den TZ in EZ Vertrag hin. (Mit Hinweis, an welchem Tag der unterschrieben wurde.) Zeitgleich weist er daraufhin, dass er wegen TZ in EZ nur 25 Wochenstunden arbeiten wird und seinen Arbeitsplatz ab sofort nach den Stunden verlassen wird. Und das sollte er dann auch machen. Nach 25 Stunden gehen. Auch wenn er dafür evtl. an einem Tag nur für 1 Stunde bei der Arbeit ist. Denn wie sie schon schreiben, arbeitet er mehr verfällt der Anspruch auf EGplus. Wird bei der Arbeit des KV gestempelt? Wenn ja kann das sein Vorteil sein, weil er damit nachweisen kann, dass er wirklich nur 25 Stunden gearbeitet hat und nicht so wie es im Dienstplan steht. Sollte der AG den Dienstplan nicht anpassen sollte der KV jeglichen Schriftkontakt mit dem AG mit zur EG-Stelle schicken als Nachweis, dass er auf den Fehler hingewiesen hat. Am wichtigsten wird dabei der Nachweis sein der zeigt, dass er nur 25 Stunden gearbeitet hat.

von Ani123 am 28.05.2023, 22:44



Antwort auf: Arbeitgeber hält sich nicht an Arbeitszeiten während ElterngeldPlus

Hallo, erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Also es wurde alles fristgerecht gemeldet und wir haben das Schreiben der Arbeit mit dem Nachweis der genehmigten Elternzeit auch erhalten. Leider kann man Lebensgefährte nicht einfach so aus der Arbeit gegen. Er fährt Regionalzüge. Das heißt er kann entweder den Dienst garnicht erst antreten oder eben bis zum Ende durchziehen. Alles was du vorgeschlagen hast wurde bereits in die Wege geleitet. Dennoch wurde der Dienstplan nicht angepasst. Das heißt eigentlich müssten wir jetzt zum Anwalt oder?.. Naja, verstehe ich auch nicht ganz. Erst genehmigen und dann sowas. Liebe Grüße

von Fiona1406 am 29.05.2023, 00:04



Antwort auf: Arbeitgeber hält sich nicht an Arbeitszeiten während ElterngeldPlus

Wendet euch an den Betriebsrat u/o Gewerbeaufsicht.

von suityourself am 29.05.2023, 10:46



Antwort auf: Arbeitgeber hält sich nicht an Arbeitszeiten während ElterngeldPlus

Dem Elterngeldgesetz und auch der Elterngeldstelle ist es übrigens egal, ob dein Mann freiwillig zu viel arbeitet oder es gezwungenermaßen macht. Sollte er folgende Grenzen übersteigen, dann wird er das Elterngeld zurückzahlen müssen, auch wenn ihr das Ganze anwaltlich/gerichtlich nachträglich klärt: Bei 28 Tagen im Lebensmonat beträgt die zulässige Arbeitszeit 128 Stunden, bei 29 Tagen 133 Stunden, bei 30 Tagen 138 Stunden und bei 31 Tagen 142 Stunden. Es zählen nur die tatsächlich geleisteten Stunden und die kann man nicht mehr rückgängig machen, wenn er sie erst einmal im Lebensmonat gearbeitet hat.

von Dojii am 30.05.2023, 14:56



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