Hallo, Ich bin im BV und habe bei dem selben Träger ä, bei dem ich angestellt bin, meinen Sohn in einer Einrichtung. Er hat einen Ganztagesplatz von 7.30 bis 16.30 - der VÖ Platz geht bis 14.30. Bisher haben wir die Zeit nie in Anspruch genommen und er wurde immer um 15 Uhr abgeholt, aber eigentlich nur weil wir den Nachmittagssnack um 14.30 noch bezahlen müssen. Der ganze Platz kostet uns 500 Euro, das ist superviel Geld für uns - ab September wird es noch teurer. Im BV ist es gar kein Problem meinen Sohn täglich vor 14.30 zu holen, selbst wenn ich wieder zurück zur Arbeit müsste- wäre es möglich ihn vor 1430 zu holen. Die Kita sagt ein Verringerung der Betreuungszeit ginge nicht, da er dann die Gruppe wechseln müsste- mein Sohn ist allerdings oft und lieber in der Vö Gruppe und hängt nicht an irgendeiner Bezugserzieherin. Für uns wär der Wechsel ok, alternative wäre es - kita Platz zu kündigen. Dann weiss ich aber nicht wie das mit dem BV ist, denn dann könnte ich ja gar nicht arbeiten. Ich als Leitung weiss, dass wenn Eltern einen GT Platz haben und ihn nicht in Anspruch nehmen - reduzieren müssen (vor allem wenn die Stadt die Kosten übernimmt und andere Ektern auf GT angewiesen sind). Haben Eltern nicht auch die Möglichkeit? Ich habe den Eindruck, dass dort die GT plätze von den Eltern eher nicht gebraucht werden und wir daher auf dem Plaz bleiben sollen. Schliesslich müssen Plärte voll sein und bezahlt werden.(Klar-muss dazu auch ein Vö Platz zur Verfügung stehen) Kann man uns Wechsel verweigern und was passiert wenn wir kitaplatz kündigen mit dem BV?
von Katkatkat am 11.07.2023, 05:10