Guten Tag Frau Bader,
Unser Sohn hat seit September letzten Jahres einem Sharingplatz in der Kita Mo-Mi 8:00-12:00. Ich würde gerne ab März 24, wenn mein Sohn wird, wieder mehr arbeiten. Wir haben dies bereits im März diesen Jahres angemeldet. Nu wurde uns gesagt, das wir keinen Rechtsanspruch mehr auf einen Ganztagesplatz haben, weil wir ja bereits einen sharingplatz haben, ist das so korrekt? Theoretisch steht uns doch 5 Tage mit 6 Std zu oder? Die Kita ist in Niedersachsen.
Vielen Dank
Aeks
von
Aeks23
am 29.08.2023, 14:35
Antwort auf:
Rechtsanspruch Kitaplatz von sharing auf täglich
Hallo,
Sie haben Anspruch nach Bedarf. Schreiben Sie die Gemeinde an, belegen Sie den bedarf und setzen Sie eine Frist. Drohen Sie mit Schadensersatz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2023
Antwort auf:
Rechtsanspruch Kitaplatz von sharing auf täglich
Du hast einen Anspruch auf einen Platz nach Bedarf. Ob diesem Rechtsanspruch auch nachgekommen werden kann, ist dagegen fraglich. Es scheint nicht der Fall zu sein. Hier können Stundenänderungen auch immer nur im August erfolgen.
von
Neverland
am 29.08.2023, 17:36