Hallo Frau Bader, ich arbeite im moment TZ in EZ (30 Std.) und bin nun erneut schwanger geworden. 1.) Wenn ich nun TZ in EZ weiterarbeite bis zur Entbindung, dann kriege ich auch nur ca. 70 % Mutterschaftsgeld oder? 2.) Wieviel Tage vor Eintritt in MuSchutz muss ich Vollzeit arbeiten, um Anspruch auf 100% Mutterschaftsgeld zu kriegen? 3.) Wie kündige ich dann die TZ in EZ? Welche Frist muss ich einhalten? 4.)Kann der AG wiedersprechen? 5.) Das Elterngeld wird sich natürlich von den letzten 12 Teilzeitgehältern berechnen korrekt? 6.) Was passiert mit dem Rest der ersten EZ? Kann ich die restlichen Monate irgendwann nehmen oder muss man das schriftlich mit dem AG vereinbaren? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe und Zeit! Silvic
von silvic am 11.09.2014, 12:36