Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in folgender Situation: Meine Elternzeit endet offiziell am 12.02. und ich habe bis zum 01.03. noch Resturlaub von der Zeit meines Beschäftigungsverbot vom ersten Kind. Ich habe nun festgestellt (05.02.) dass ich erneut schwanger bin. Ich arbeite als Erzieherin und mein AG stellt bei Schwangerschaft generell ein BV aus. Nun bin ich ja noch eine Woche in Elternzeit (Danach wird unsere Kind vom Vater in EZ betreut). Jetzt ist die Frage wenn ich in der Zeit des Resturlaubs meinen AG über die SS informiere, zählt das schon wieder als wieder aufgenommene Arbeit ohne das ich tatsächlich in der Arbeit war? Oder soll ich bis zum 01.03. warten bis ich wirklich anwesend war? Wahrscheinlich ist es ethisch gesehen nicht so toll auf den Resturlaub zu warten aber offiziell habe ich den Dienst ja nach dem 12.02 schon angetreten und bin nicht mehr in EZ richtig? Danke schon mal für die Antwort. Viele Grüße !
von Melly_q am 05.02.2024, 17:40