Hallo,
Ich habe folgendes Anliegen.
Als ich mit meinem Sohn schwanger geworden bin, wurde ich aufgrund von Komplikationen ins Beschäftigungsverbot geschickt. Während meiner Schwangerschaft sind wir dann aus Berlin nach NRW gezogen, da mein Mann einen neuen Job angefangen hat. Bisher bin ich bis Oktober in Elternzeit und der Vertrag ist zum ende der Elternzeit gekündigt.
Nun hab ich heute positiv getestet und mir wurde auch schon vor Wochen von einer bekannten erzählt, dass wenn ich schwanger werden sollte, bevor die Kündigung wirksam ist, mein AG mir meinen Lohn bis zum MuSchu zahlen müsste, also wie im BV. Ist das so richtig? Bzw wo kann ich mich über sowas informieren?
Vielen dank für die Rückmeldung.
von
Jen.isaak
am 21.09.2023, 06:02
Antwort auf:
Vor Ablauf des Vertrags erneut schwanger
Hallo,
1. Sie haben gekündigt und der Vertrag endet. Eine neue Schwangerschaft ändert das nicht.
2. Im BV müssen Sie sich vor Ort aufhalten, denn der AG soll Sie umsetzen und nur dann ein BV aussprechen, wenn das nicht möglich ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2023
Antwort auf:
Vor Ablauf des Vertrags erneut schwanger
Nein, dass stimmt natürlich nicht.
Wenn der Vertrag ausläuft, weil er befristet war und Du bist schwanger, dann läuft er trotzdem aus.
Ein BV spielt da auch keine Rolle.
Wenn Dein Arzt Dir ein komplettes BV ausspricht und Du gar nicht mehr arbeiten darfst, dann wirst Du wahrscheinlich auch kein Arbeitslosengeld bekommen, weil Du den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
von
Suomi
am 21.09.2023, 06:17
Antwort auf:
Vor Ablauf des Vertrags erneut schwanger
Denn wieder aufnehmen. Ein Beschäftigungsverbot (falls man eines bekommt) ist kein Freibrief um daheim zu bleiben. Dein AG könnte Dich auch an anderer Stelle einsetzen. Hast Du oder der AG gekündigt?
von
peekaboo
am 21.09.2023, 06:18
Antwort auf:
Vor Ablauf des Vertrags erneut schwanger
Kurz und knapp du hast keinen Anspruch, warum auch die Kündigung ist ja von dir ausgegangen
von
misses-cat
am 21.09.2023, 06:47
Antwort auf:
Vor Ablauf des Vertrags erneut schwanger
Ne so geht das nicht.
Erstens hättest du schon während der ersten Schwangerschaft nicht umziehen dürfen, bei einem betrieblichen BV.
Und zweitens hast du gekündigt zum Ende deiner Elternzeit. Wie willst du denn von Berlin aus in NRW arbeiten? Für ein BV muss man ja grundsätzlich arbeitsfähig sein, also theoretisch arbeiten können.
von
MamaausM2
am 21.09.2023, 07:10