Sehr geehrte Frau Bader, folgender Sachverhalt: Meine Tochter ist am 18.07.2013 geboren und ich hatte zuerst zwei Jahre Elternzeit genommen. Dann habe ich Mitte 2014 meine Elternzeit verlängert auf drei Jahre, dabei ist mir der Irrtum unterlaufen, dass ich bis einschließlich 18.07.2016 Elternzeit beantragt habe, statt 17.07.2016. Mein Arbeitgeber genehmigte mir die Elternzeit bis einschl. 18.07.2016. Meine Krankenkasse fand dies blöd, wegen Beitragzahlung. Ich habe dann sofort meinen Arbeitgeber 2014 informiert, dass ich den 18.07.2016 keine Elternzeit möchte, sondern hier einen Tag Urlaub nehme. Mein Arbeitgeber gab mir 2014 keine Antwort. Nun war ich krank geschrieben, auch am 18.07.2016. Und mein Arbeitgeber besteht darauf, dass die Elternzeit bis zum 18.07.2016 ist. Also keine Bezahlung plus Beiträge an die Krankenkasse etc. für diesen Tag. Meinen Urlaubstag darf ich noch nehmen. Was kann ich tun? Und welchen "Schaden" habe ich aktuell bei diesem Sachverhalt? Danke, Nicole PS: Mein Arbeitgeber ist sehr schwierig.
von NicoleG27 am 06.09.2016, 12:47