Frage: Elternzeit verlängern?

Hallo Frau Bader, ich bräuchte Ihren Rat zu folgendem Fall: ich habe vor der Geburt meiner Tochter Vollzeit in einem kleinen Betrieb ( weniger als 3 Angestellte) gearbeitet. Habe mit der Geburt 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese endet Ende April diesen Jahres! Heute hatte ich ein Gespräch in dem mein Chef mich gefragt hat ob ich wieder Vollzeit arbeiten wolle, sonst soll ich bitte kündigen oder einen Auflösungsvertrag unterschreiben! ich wollte die Elternzeit gerne noch 1 Jahr verlängern, da unsere Tochter noch nicht im Kiga ist und wenn dann auch nur Teilzeit wieder einsteigen! Wie ist das rechtlich? Ich bin der Meinung dass eine Verlängerung der Elternzeit von 2 auf 3 Jahre keine Zustimmung des Arbeitgebers benötigt? Mein Chef meint ich könne mich ja arbeitslos melden und bei meinem Mann mitversichern lassen und würde so ja auch Arbeitslosengeld bekommen? Das richtet sich aber doch nach dem letzten Gehalt der vergangen 12 Monate? Ausserdem macht sich eine Arbeitslosigkeit im Lebenslauf nicht so gut wie ein drittes Jahr Elternzeit? Wie wäre es mit dem Betreuungsgeld? Bekomme ich das ohne laufende Elternzeit gezahlt? Und wie wäre dies bei einer Arbeitslosigkeit? Wie sollte ich weiter vorgehen, damit es für mich die beste Variante ist auch hinsichtlich eines geplanten zweiten Kindes im 3. Jahr Elternzeit!? Danke für Ihren Rat!

von Niszert am 03.01.2017, 18:15



Antwort auf: Elternzeit verlängern?

Hallo, sie haben einen Anspruch auf Verlängerung. Diese würde ich sieben Wochen vorher schriftlich mitteilen. Mit Zustimmung des alten Arbeitgebers können Sie sich dann eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber suchen. Und dort vielleicht bleiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2017



Antwort auf: Elternzeit verlängern?

Kannst verlängern. ALG1 bekommst Du eh nicht, da Du keine Betreuung hast. Hier irrt der AG. Würde ich ihm auch nett sagen und ihm um Verlängerung bitten. Und dann in Ruhe nach etwas neuem schauen sobald das mit der Betreuung geregelt ist. Oder schwanger werden. EG gibt es dann Mindestsatz - da in den 12 Monaten vor Mutterschutz ja kein Einkommen (außer Du arbeitest TZ innerhalb der EZ). laufenden EZ kann aber zum neuen Mutterschutz beendet werden so das es volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 gibt, also AG-Anteil und KK-Anteil. Das mit dem weiterem Kinderwunsch würde ich dem AG aber nicht gerade auf die Nase binden....

Mitglied inaktiv - 03.01.2017, 18:34



Antwort auf: Elternzeit verlängern?

Du hast ein Recht auf Verlängerung der Elternzeit, musst die Verlängerung nur spätestens 7 Wochen bevor die Elternzeit vorbei ist schriftlich bei deinem Arbeitgeber einreichen. Zustimmen braucht er nicht bzw. er kann diese auch nicht ablehnen.

von chrissicat am 03.01.2017, 18:51



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