Frage: Elterngeld / Elternzeit teilen

Hallo, leider habe ich bei uns an der Elterngeldstelle statt Antworten nur eine Broschüre in die Hand gedrückt bekommen. Ich hoffe hier Antworten zu bekommen. So um nun zu meiner Frage zu kommen, erläutere ich erst einmal unsere Situation: Ich bin Studentin, 29 Jahre alt und habe im Feb.14 eine Tochter zur Welt gebracht. Darauf hin habe ich mich vom Studium beurlauben lassen. Ich habe das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen und bekomme derzeit 150€ pro Monat Elterngeld. Mein Mann arbeitete Vollzeit als Rotationskraft bei einem Fastfoodrestaurant. Er bekommt den gesetzlichen Mindestlohn. Bevor ich beurlaubt war, habe ich erst Bafög und später einen KfW Studierenden Kredit erhalten. Darauf habe ich nun keinen Anspruch mehr, da ich beurlaubt bin. Da das Gehalt meines Mannes nicht ausreicht um eine dreiköpfige Familie zu versorgen bekommen wir seit der Geburt unserer Tochter aufstockendes ALG II. Vor der Geburt hatten wir bereits besprochen ob er in Elternzeit geht und es ausgeschlossen, da es finanziell nicht passte. Die Schichten meines Mannes haben sich nun so geändert, dass er die Kleine kaum noch sieht, so dass die Frage aufgekommen ist, ob er ggf. das zweite Jahr Elternzeit nehmen kann. Durch die Abschaffung der Nachtschichten und somit dem Wegfall des Nachtzuschlages sind wir nun HARTZ IV Aufstocker und somit dürfte sich finanziell durch seine Elternzeit zu jetzt nicht viel ändern, da der fehlende Betrag aufgestockt wird. Die Frage ist nun ist das irgendwie möglich, dass er die Elternzeit weiterführt? Falls ja; was müssen wir beachten? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, gerne auch Rückfragen, falls was unverständlich ist. mit freundlichen Grüßen

von Dendrozyt am 15.01.2015, 23:07



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Hallo, wenn der Staat dann mehr zahlen muss, wird das nicht klappen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2015



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Wenn der Staat dadurch mehr aufstocken muss, dann wird das nicht gehen. Ziel ist es ( und auch gesetzlich verankert ) alles zu tun um die Notlage zu beenden. Jetzt in Elternzeit zu gehen wäre das Gegenteil. Oder gehst Du dann arbeiten sodass es sich finanziell bessert ? Dann geht es sicherlich. Aber nicht wenn der Staat danach mehr zahlen muss als vorher.

von Sternenschnuppe am 16.01.2015, 07:27



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Ja, wenn er in Elternzeit gehen würde, müsste die Aufstockung erhöht werden. Heißt, er dürfte nicht mal seine zwei Partnermonate nehmen?

von Dendrozyt am 16.01.2015, 09:40



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So ist es. Auch die Partnermonate muss man sich leisten können. Konnten wir auch nicht. Und Du bist ja Zuhause. Ihr solltet schauen wie ihr Eure Einnahmen erhöht. Nebenjob z.B.

von Sternenschnuppe am 16.01.2015, 12:20



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Ich bin ja nur Zuhause, weil ich für die Kleine mein Studium unterbrochen habe. Ich bin aber weiterhin Studentin (dafür zahle ich jedes Semester)... Die einnahmen sind höher sobald ich mein Studium abgeschlossen habe... das kann ich aber nur fortsetzen, wenn das Kind betreut wird... irgendwas kann doch bei dieser Logik nicht richtig sein. Mein Mann geht vollzeit arbeiten, meist mit deutlichen Überstunden, wir bekommen trotzdem aufstockendes ALG II, da die Arbeit nicht besonders gut bezahlt wird. Wäre mein Mann Arbeitslos würden wir nahezu das selbe Geld bekommen und er würde sein Kind täglich sehen... und nun darf er nichtmal die Vatermonate nehmen weil er ja dafür zu wenig verdient (trotz Vollzeitstelle)? Ich habe die Leute die immer sagen Arbeit lohnt sich nicht für Bescheuert gehalten... langsam verstehe ich woher diese Aussage kommt (auch wenn ich es noch anders sehe). Wann genau soll noch ein Nebenjob drin sein?

von Dendrozyt am 16.01.2015, 15:05



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Du, ich verstehe das. Wir haben auch nicht viel Geld, zahlen aber Kinderbetreuung etc. alleine, die ein H4 Empfänger umsonst bekommt. Essensgeld voll. Hortfahrten komplett, Sportverein etc. Damit liegen wir unter dem H4 Satz. Aber nützt ja nix. Ihr habt Euch entschieden ein Kind zu bekommen, obwohl er offenbar sehr sehr wenig verdient und Du noch gar nicht. Da muss man Abstriche machen. Auch Du kannst einen Nebenjob machen nach dem ersten Geburtstag, oder er zusätzlich 400€ Basis. Fakt ist aber, dass er in Elternzeit mit Absicht das eh zu geringe Einkommen noch mehr senken würde, und das geht nun einmal nicht. Krippe, Tagesmutter, die meisten Unis haben doch eigene Kindertagesstätten. Dann arbeitet er und Du studierst fertig.

von Sternenschnuppe am 16.01.2015, 15:56



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Habt ihr Kinderzuschlag beantragt? Wenn ihr so wenig Geld habt, steht es euch bestimmt zu. Ich galube, dann habt ihr auch Anspruch auf Bildungs und Teilhabepaket. In einigen Gemeinden ist es so, dass Familien mit Kinderzuschlag keine Kita Gebühren zahlen müssen (ist aber sehr unterschiedlich). Ich kenne es mit wenig Geld klar zu kommem (der Bafög Satz liegt auch unterhalb des ALG II Satzes), dass ist auch nicht mein oder unser Problem. Mein Mann hat vor einem Jahr noch mehr verdient, es war für uns nicht absehbar, dass dir Öffnungszeiten so geändert werden, dass so viele Zuschläge wegfallen. Er hat momentan etwa 7 Freie Tage im Monat und darf laut Arbeitsvertrag gar keinen Nebenjob annehmen. Wenn ich eine Betreuung für die Kleine habe wäre es vielleicht auf den ersten Blick Sinnvoll rinen Nebenjob anzunehmen, langfristig macht es aber keinen Sinn, da das Studium dann weiter aufgeschoben wird und somit auch der Verdienst. Und wie Du schon selber festgestellt hast fallen ganz viele Vergünstigungen raus, sobald man aus dem ALG II Bezug raus kommt. Vor ALG II musste ich meine Krankenkasse zum bespiel selber zahlen (von weniger Geld)... Wie gesagt, mit dem Geld kommen wir rum (auch wenn wir keine großen Sprünge machen können), die Kleine geht zum Babyschwimmen und PEKiP, es fehlt ihr an nichts würde ich sagen. Es geht um die Zeit mit ihrem Papa und um die Möglichkeit mein Studium bald abzuschließen. Wenn die Gesetzeslage so ist, dass er keine Vatermonate nehmen darf wegen dem schlechten Verdienst, finde ich es wirklich schade und auch diskriminierend. Es darf doch nicht vom Verdienst abhängen ob die Mutter oder der Vater Elternzeit nimmt, zumal ich glaube, dass es für den staat billiger wäre mehr aufzustocken wenn ich dafür weiter studieren gehe... aber ich habe es bisher nicht gegengerechnet.

von Dendrozyt am 16.01.2015, 18:28



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Aber wenn es günstiger für den Staat wäre, wenn mein Mann in Elternzeit geht, dann hätten die mir das ja verwehren müssen, wenn es wirklich davon abhängig ist. Oder habe ich das nun falsch verstanden?

von Dendrozyt am 16.01.2015, 18:41



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Such doch eine Betreuung und gehe Du studieren und Dein Mann geht arbeiten wie jetzt auch. Also nach einem Jahr. So machen das Millionen anderer auch, wenn es finanziell nicht anders geht. Drei Jahre oder auch zwei Elternzeit muss man sich leider leisten können. Aktuell bist Du Zuhause, das weiss auch das Amt. Mutwillig das Einkommen noch mehr zu verringern wird nicht gefördert werden. Und ab 1 hat das Kind einen Anspruch auf Betreuung. In welchem Semester bist Du denn und wann ist das Studium beendet?

von Sternenschnuppe am 16.01.2015, 19:10



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Stimmt. Dem Kind steht Betreuung zu. 25 Stunden in der Woche (dazu haben wir nächste Woche ein Beratungsgespräch). Das reicht aber nicht für ein Vollstudium. Hab ich genau durchgeplant und es passt nicht. Das Amt hat mir gesagt, dass mir rechtlich zusteht 3 Jahre zu Hause zu bleiben... Also zahlen die scheinbar auch die 3 Jahre... wie gesagt das Geld ist nicht unser Problem und auch nicht das Jobcenter. Ich möchte auch keine 3 Jahre zu Hause bleiben... Die Frage ist, dürfen wir obwohl ich das Elterngeld gesplittet und für 24 Monate beantragt habe zwischendrin wechseln? Die Aussage "sowas muss man sich leisten können" bringt mich nicht weiter. Wir wollen uns wieder was leisten können, deswegen will ich das Studium ja abschließen... ich habe vor dem Studium gearbeitet und auch während des Studiums kurzzeitig. Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung und habe nicht vor dem Staat ewig auf der Tasche zu liegen... Ich möchte nur wissen was für Möglichkeiten ich als Studentin habe. Wie lange das Studium noch dauert hängt davon ab eir viel Zeit ich darin investieren kann und wann ich wieder einsteigen kann

von Dendrozyt am 16.01.2015, 20:05



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Hallo, Habt ihr Kinderzuschlag und Wohngeld beantragt? Vielleicht könntet Ihr so vom Hartz 4 wegkommen. Dazu muss das Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegen.Obwohl beides ja Gelder vom Staat sind, habe ich den Eindruck Hartz 4 Empfänger müssen sich mehr rechtfertigen/vorschreiben. Mit Wohngeld bzw. Kinderzuschlag kann das Leben eher nach eigenen Vorstellungen gelebt werden. Luvi

von luvi am 17.01.2015, 00:50



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Hallo, bevor wir ALG II beantragt haben, haben wir diese Möglichkeit in Betracht gezogen und auch Anträge gestellt. Dir Kinderzuschlagstelle wollte einen Ablehnungsbescheid des Jobcenters haben. Um diesen Zuschlag zu bekommen muss ein gewisses Mindesteinkommen vorhanden sein, diese Grenze scheinen wir nicht zu erreichen. Wir bekommen zur Zeit: - Das Gehalt meines Mannes - Kindergeld - Elterngeld (halber Mindestsatz) - Aufstockendes ALG II - Bildungs- und Teilhabepaket Würde ich wieder studieren gehen, falle ich natürlich aus der ALG II Berechnung raus (Studenten haben keinen Anspruch auf Leistungen) und wir würden dementsprechend weniger vom Amt bekommen. Teilzeitstudieren ist sehr teuer. Da ich dann nur die Möglichkeit habe mir das Studium über einen Vollkredit zu finanzieren. Deswegen würde ich gerne vollzeit wieder einsteigen, das geht aber nur wenn mein Kind betreut ist. Das naheliegenste hierfür ist die Betreuung durch meinen Mann (die Großeltern wohnen leider zu weit weg). Aber wenn er nun nicht in Elternzeit gehen darf, habe ich nur die Möglichkeit die 3 Jahre zu pausieren, da mein Kind dann das Recht auf nen Vollzeit Betreuungsplatz hat (soweit meine Informationen. Das Gespräch mit der zuständigen Behörde haben wir nächste Woche). Ich hatte gehofft, dass hier vielleicht jemand eine andere Möglichkeit sieht. Die Uni erlaubt mir auch währendder Beurlaubung (wegen Kinderbetreuung) Prüfungen abzulegen. Das wäre für mich die perfekte Möglichkeit bereits das Studium in Teilzeit weiter zu führen ohne mich dermaßen zu verschulden. Leider ist das während des Bezuges von ALG II nicht erlaubt. Wie bereits erwähnt möchte ich nicht die 3 Jahre ungenutzt (in Bezug auf mein Studium) verstreichen lassen. Die Idee mit Kinderzuschlag und Wohngeld war sehr gut, vielen Dank dafür, aber für uns leider nicht passend. Du hast vollkommen Recht. Wenn wir diese Gelder statt des ALG II bekommen würden, wäre es teilweise einfacher. Liebe Grüße, Dendro

von Dendrozyt am 17.01.2015, 21:30



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Hallo, ich möchte noch mal auf den Kinderzuschlag zurückkommen. Mir erscheint es sehr eigenartig, dass Euer Einkommen zu niedrig sein kann für den Kinderzuschlag, Dein Mann arbeitet Vollzeit und bekommt 8.50. Soweit ich mich erinnere müssen mind. 950 Euro Einkommen sein. Das müsst Ihr ja überschreiten. Das Einkommen muss Deinen und den Lebensunterhalt Deines Mannes sichern und für Euer Kind nicht mehr ausreichend sein. Gib das doch mal in den Kinderzuschlagsrechner im Internet sein. Soweit ich weiß (bin mir aber nicht 100% sicher), wird Dein Elterngeld vollständig als Einkommen gerechnet, da es nicht erarbeitet wurde. "Wenn Du es "erarbeitet" hättest, wäre der Mindestelterngeldbetrag frei. Mich wundert die Frage nach dem Ablehnungsbescheid vom Jobcenter. Eine Ablehnung für Hartz 4 Anspruch ist ja keine Voraussetzung bei der Beantragung von Kinderzuschlag. Was aber auch sein könnte, ist, dass nach einem Ablehungsbescheid gefragt wurde, weil ihr im Antrag für Kinderzuschlag angegeben habt, dass Ihr Hartz 4 beantragt habt. Gleichzeitiger Bezug von Hartz 4 und Kinderzuschlag ist aber nicht möglich. Ich würde da noch mal nachhaken. Viel Erfolg Luvi In welchem Bundesland lebt Ihr denn? In manchen Bundesländern gibts ja auch einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld. Vielleicht gibts das ja auch bei Euch. Betreuungsgeld gibts auch ab nach dem Bezug von 14 Elterngeldmonaten. Dafür darf aber keine öffentliche geförderte Betreuung beansprucht werden.

von luvi am 18.01.2015, 00:57



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