Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meiner Tochter im Dezember 2013 zwei Jahre Elternzeit genommen. Der Übertragung des dritten Jahres bis zum 8. Lebensjahr hat der Arbeitgeber schriftlich zugestimmt. Den konkreten Zeitraum musste ich nicht nennen ( Ich bekam ein Formular, wo ich lediglich ankreuzen musste, ob ich es übertragen lassen möchte). Kann der Arbeitgeber jetzt noch ablehnen, weil der Zeitpunkt z.B. nicht passt oder hat er mit der Zustimmung der Übertragung dieses Recht verwirkt? Freundliche Grüße
von Melonpeach am 17.08.2016, 00:07