Hallo ich habe vor etwas mehr als einem jahr mein zweites baby bekommen! Ich arbeite im öffentlichen dienst auf einer kläranlage! Ich hatte vorher bereitschaftsdienst mit einem kind gemacht und nach dem zweiten kind wird mir das untersagt! Was habe ich für rechte? Gehaltsausgleich? Ich habe als begründung bekommen das ich ja jetzt zwei kinder habe. Ich möchte aber wieder bereitschaft machen! Wochenenddienst habe ich zb auch vor beiden Kindern gemacht, mit einem kind und jetzt auch wieder! Bereitschaft wird mir seit dem zweiten kind untersagt! Dazu muss ich sagen das ich nach dem 1 kind nur noch 30h arbeite. Vielen dank! Habe freitag Gespräch mit dem großen chef!
von marlon mama am 18.10.2016, 20:41