Guten Tag Frau Bader, aktuell bin ich in der 16 Schwangerschaftswoche. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.12.2014 nach Zeitablauf. Mutterschutz beginnt am 13.02.2014, voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 27.03.2014. Während dem Zeitraum 01.01.2015 - 13.02.2015 würde ich Arbeitslosengeld 1 beziehen. Dieser Zeitraum wird in die Berechnung für das Elterngeld mit 0 Euro einfließen, sodass sich das Elterngeld verringert. Wenn ich nun im Zeitraum 01.01.2015 - 13.02.2015 aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Beschwerde erkranke, wird laut Broschüre der BMFSFJ, dieser Zeitraum bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert, und stattdessen dann weiter zurückliegende Monate zugrundegelegt. Soweit habe ich es verstanden. Folgende Frage stellt sich nun: Wie verläuft der Übergang im Idealfall? Ist es von Vorteil, lieber kurze Zeit (3-4 Tage) Arbeitslosengeld zu beziehen (um alte Ansprüche zu sichern), oder ist eine Krankschreibung mit Beginn im Dezember bei der Berechnung hilfreicher? Wo sind die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Beginn-Datierung der Arbeitsunfähigkeit? Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihren Rat in dieser Angelegenheit
Mitglied inaktiv - 30.09.2014, 12:31