Guten Tag Frau Bader,
Ich bin derzeit schwanger. Ich bin in der 21. Woche schwanger und mein Geburtstermin ist der 22. Juli 2024. Mein Mann arbeitet bei McDonalds mit einem befristeten Vertrag, der am 30. September 2024 endet. Könnte er 7 Wochen vor meinem Entbindungstermin Elternzeit beantragen? Kann er Arbeitslosengeld beantragen, wenn sein Vertrag nicht verlängert wird?
Mfg
Jobelle
von
jobelle
am 12.03.2024, 16:39
Antwort auf:
Befirsteter Arbeitsvertrag, Elternzeit, Arbeitlosengeld
Hallo,
Ez kann er beantragen, Sie dürfen aber nur einen Monat parallel Basiselterngeld beziehen.Monate, in denen Sie Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind bekommen, gelten bei Ihnen als Monate mit Basiselterngeld.
Arbeitslosengeld kann er nicht in der EZ beantragen und auch nur, wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2024
Antwort auf:
Befirsteter Arbeitsvertrag, Elternzeit, Arbeitlosengeld
Ja, er kann fristgerecht EZ melden. Wie lange möchte er EZ nehmen? Möchte er EG beziehen?
Sobald er keinen AG mehr hat ist er Hausmann. Er kann ALG bekommen insofern er eine Betreuung für das Kind nachweisen kann.
Gehen Sie nach dem Mutterschutz wieder arbeiten? Wenn ja, wer betreut das Kind? Wenn er es betreut kann er kein ALG beziehen, dafür EG. Er kann auch ohne Arbeit EG beziehen, wobei sie nur einen Monat zeitgleich das bekommen können. Bei EGplus sieht das anders aus.
Warum strebt der KV keine Verlängerung des Vertrages an? Wenn sie in EZ gehen wäre das vermutlich finanziell gut.
von
Ani123
am 12.03.2024, 17:28
Antwort auf:
Befirsteter Arbeitsvertrag, Elternzeit, Arbeitlosengeld
Hallo Ani123,
Nach meinem Mutterschutz plane ich wieder zur Arbeit gehen. Sein Vertrag endet am 30. September und er würde sich um unser Kind kümmern. Sollte der AG seinen Vertrag nicht verlängern, überlege ich, ihn für das ALG zu bewerben. Er plant, für ein Jahr Elternzeit zu machen. Wir sind neu hier in Deutschland und haben keine Ahnung, was wir tun sollen.
von
jobelle
am 12.03.2024, 17:48
Antwort auf:
Befirsteter Arbeitsvertrag, Elternzeit, Arbeitlosengeld
Wenn er das Baby betreuen soll, wird er kein ALG bekommen.
Um ALG muss auch arbeiten können und wollen. Also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
von
Suomi
am 12.03.2024, 20:59
Antwort auf:
Befirsteter Arbeitsvertrag, Elternzeit, Arbeitlosengeld
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Er ist dann Hausmann mit Elterngeldbezug.
von
Himbeere2008
am 13.03.2024, 10:26