Hallo, unser Baby soll Mitte April 2017 zur Welt kommen. 2016 ab Juni haben wir die Steuerklasse gewechselt, meine Frau 3 und ich 5, damit EG höher ausfällt (also noch vor der Schwangerschaft). Frage: sollten wir nach der Geburt wechseln, sodass ich die 3 nehme und sie die 5, wirkt sich das rückwirkend auf die Höhe des EG aus? Grundsätzlich ist es ja so, dass bei einem Steuerklassenwechsel die neue Steuerklasse rückwirkend für das ganze Jahr gilt. Wie würde sich EG in unserem Fall berechnen: 2016 grundsätzlich mal das ganze Jahr in 3(Frau) und ich in 5, beim Wechsel nach der Geburt theoretisch Januar bis April sie 5 und ich 3. Oder wird die Steuerklasse bei der Antragstellung auf EG genommen ohne Berücksichtigung einer späteren Änderung? Außerdem hätten wir ja bis zur Entbindung 10 Monate sicher in 3(Frau) und ich in 5. Bei der Berechnung zählen ja 12 Monate (bei mehr als 7 Monaten wird die Klasse genommen). Hat das bei der Konstellation irgeneine Bedeutung? Ich hoffe ich konnte die Frage verständlich machen. Vielen Dank im Voraus!!
von aprilbaby2017 am 19.01.2017, 11:31