Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo möchte mich von meinem Partner trennen weil er andere Ansichten einer Familie hat als ich seit der Geburt unseres Sohnes vor 3 Monaten hat es angefangen das wir uns nicht mehr verstehen weil er sich viel zu wenig Zeit für den kleinen nimmt weil er ständig arbeitet vollzeit und nebenbei selbstständig weil ihm das Geld so wichtig ist und noch mit renovieren eines Hauses was er mal erben soll beschäftigt ist. Und jetzt würde ich mich gern trennen weil das für uns kein Familienleben ist und wenn ich mich von ihm trenne droht er mir unser Kind wegzunehmen wo er doch eh so gut wie keine Zeit für in hat und meint der jenige wo finanziell besser gestellt ist kriegt auch das Kind und er würde dann auch weniger Arbeiten wie stehen meine Chancen das unser Sohn bei mir bleiben darf?

Mitglied inaktiv - 13.08.2014, 15:11



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, das Kind bleibt bei dem, bei dem es den Lebensmittelpunkt hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2014



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

50% / 50% Nach drei Monaten das Handtuch werfen würde ich auch noch einmal überdenken. Du bist ja fast noch im Wochenbett. Er schafft und arbeitet doch nicht für sich alleine sondern für Euch ? Oder geht es Euch finanziell so gut dass es nicht notwendig wäre? Wie oben gesagt, er kann natürlich seine Stunden reduzieren und ebenso fürs Kind da sein. Nach 3 Monaten ist da alles offen und keiner kann als dauerhafte Bezugsperson gewertet werden.

von Sternenschnuppe am 13.08.2014, 15:16



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Vom finanziellen könnte er weniger arbeiten und das was der verdient bringt er nicht in die Familie ein er zahlt nur die Miete und fürs Kind und den Haushalt zahle ich obwohl ich deutlich weniger habe jetzt in der Elternzeit als er. Also zeitlich hat er keine Zeit für die Familie und finanziell unterstützt er sie auch nicht wirklich und das ist für mich dann kein Familienleben.

Mitglied inaktiv - 13.08.2014, 15:56



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Und wovon werden die Renovierungskosten für das Haus gezahlt? Ich vermute mal stark, Du hast dieses "ach die heile Family-Bild" vor dir, mama daheim, Papa spielt mit dem lachendem Kind im Garten usw. Tja, herzlich willkommen in der Wirklichkeit. Die sieht in der Regel wirklich komplett anders aus. Mein rat, statt alles hinzuschmeisen, werdet erwachsen. Ihr seit Eltern. Also schaut, wo die eigentlichen probleme liegen. Serzt euch hin, redet MITEINANDER, keien Vorwürfe ala, Du bist ja nie da, Du bist ja nur noch Mama usw, sondern Lösungsorientiert. Holt euch am besten auch proffesionelle Hilfe von aussen, wie zB Paartherapie oder sonstwas. Gerade im ersten jahr der Elternschaft zeigt es sich, welche Partnerschaft wirklich bestand hat. Eben fast genau eben aus den Dingen welche Du oben aufführst. dahinter liegt dann immer, das es entweder vorher schon gekriselt hat, oder das man mit völlig überzogenen Vorstellungen sích das alles "schöngemalt" hat. Und selbst wenn eure Beziehung wirklich gescheitert ist, ihr werdet nun ein Leben lang miteinander auskommen müssen. Schon alleien wegen eures gemeinsamen Kindes. Und wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, dann habt ihr das eh beide. Einfach Kind nehmen und dann abhauen ist nicht. Und falls er das Sorgerecht noch nicht hat, ist es ein leichtes für ihn das zu bekommen. Ein Umgangsrecht hat er eh bereits seit Geburt.

Mitglied inaktiv - 13.08.2014, 17:26



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Eine paarberatung hatte ich vorgeschlagen er verweigert die. Er meint er ist im allem recht.

Mitglied inaktiv - 13.08.2014, 17:52



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hat er denn das Sorgerecht mit Dir zusammen ? Dann musst Du vor einem Auszug das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht beantragen. Dass er einem Auszug des Kindes nicht zustimmt hat er ja deutlich gesagt. Wohin geht sein Geld denn ? Das Haus baut er sicherlich für Euch aus oder nicht ? Und was habt ihr vor der Geburt für Pläne gehabt ? Und ganz wichtig, was lässt Du ihn denn alleine mit dem Kind machen ? Er wird ja nicht 7 Tage die Woche arbeiten.

von Sternenschnuppe am 13.08.2014, 17:59



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Sorgerecht haben wir beide. Das Geld geht in das Haus aber es gehört ihm nicht. Und damit er was mit seinem Sohn macht muss ich ihn dazu zwingen weil er ständig arbeiten muss und danach ist er kaputt das er seine Ruhe will nur sontags nimmt er sich etwas Zeit. Obwohl wir uns beide gefreut haben auf unser Kind.: (

Mitglied inaktiv - 13.08.2014, 18:35



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Aber es wird ihm gehören irgendwann schreibst Du. Nur Sonntags Zeit liest man sehr sehr oft. Etliche Männer gehen um sieben aus dem Haus und kommen um 20Uhr erst wieder. Gerade wenn er noch selbstständig ist. Noch einmal : Wie war denn die Planung diesbezüglich vor der Geburt und seit wann genau arbeitet er so viel ? 3 Monate ist halt verdammt kurz um alles wegzuwerfen. Und lediglich viel arbeiten was anderes als Saufabende mit Kumpels etc. Irgendwo muss die Ursache ja sein denke ich. Angst vor der Verantwortung oder so einem Zwerg ? Das Gefühl der Verantwortung nicht gerecht zu werden? Hast Du ihn am Anfang immer korrigiert wenn er was mit dem Kleinen alleine gemacht hat? Wenn vorher alles super war, war es das ? , dann kommt so eine Veränderung ja nicht aus dem Nichts. Seine Weigerung sich den Problemen zu stellen finde ich allerdings sehr unfair Dir gegenüber.

von Sternenschnuppe am 13.08.2014, 18:51



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Wenn du dich bisher um das Kind gekümmert hast und er kaum Zeit mit dem Baby verbringt, dann hast du gute Chancen auf das ABR. Diese Drohung "ich nehme dir das Kind weg" ist klassisch-primitiv und basiert auf heißer Luft. Keiner von euch beiden kann dem anderen "das Kind wegnehmen" und diese Art Drohungen sollten weder er noch du aussprechen. (Und ich kann sehr gut verstehen, dass es dich stört dass er soviel Zeit und Geld in ein Haus steckt, das euch nicht gehört, euch vielleicht nie gehören wird und deswegen keine Familienzeit stattfindet. Noch schlimmer finde ich allerdings die Drohungen.)

von Pamo am 14.08.2014, 06:31



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Gib dem Papa Zeit! mit einem Baby von 3 Monaten können die wenigsten Männer was anfangen!!! Da kann man ja noch nicht wirklich viel machen. So ab 6-7 Monaten wird's erst interessant... und gib dir selbst noch Zeit! Auch du musst dich erstmal in deine neue Rolle einfinden.

von allmountain am 15.08.2014, 09:00



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