Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht

In kurzer Beschreibung Mein Bruder hat sich von seiner Frau getrennt. Sie zog aus der gemeinsamen Wohnung aus . Die neue Wohnung befindet sich ca. eine halbe Stunde entfernt. Am Anfang gab Sie ihm schriftlich die Zustimmung , dass der gemeinsame Sohn ( vier Jahre alt) eine Woche bei ihr bleibt und eine Woche bei ihm bleibt. Dies klappte ganz gut. Bis sich die noch Ehe Frau einen Rechtsanwalt nahm. Sie wolle das alleinige Sorgerecht und Aufenthalstbestimmungsrecht. Daraufhin hat mein Bruder auch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen. Der sich leider momentan bis ende diesen Monats im Urlaub befindet. In dieser Zeit hat seine noch Frau das Jugendamt und die Caritas (Aufwind) kontaktiert. Seid letzter Woche wurde vom Jugendamt beschlossen , dass der kleine Mann bei ihm leben solle und mein Bruder seinen Sohn alle zwei Wochen am Wochenende sehen darf. Zur Geschichte der Vergangenheit : Die Beide Elternteile hatten eine Wohnung in dem Haus meiner Eltern. Fast drei ein halb Jahre war die noch Ehe Frau ständig unterwegs somit haben meine Eltern als mein Bruder arbeiten war den kleinen Tagtäglich ( Bezugspersonen und Umfeld) Zur meiner Frage Darf das Jugendamt ohne mit dem Kindsvater gesprochen zu haben entscheiden, dass der kleine Mann bei seiner Mutter bleibt ? Zum Jugendamt gibt es noch die Information , dass die die Cousine von Ihr in der gleichen Abteilung beim Jugendamt arbeitet. Und in der Vergangenheit ihrem Bruder auch schon bei einem Sorgerechtstreit half ( hatte Sie mal vor zwei Jahren erzählt, somit lässt es sich nicht nachweisen).

von emma235 am 09.09.2022, 15:20



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, das hat das JA nicht zu bestimmen. Da er anwaltlich vertreten ist, halte ich mich zurück. Aber: er soll aufpassen, dass sie keine Tatsachens chafft. Wenn der Kleine den Lebensmittelpunkt erst einmal bei ihr hat, ist das schwer rückgängig zu machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.09.2022



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Nein, das Jugendamt darf das nicht entscheiden. Egal ob vorher mit ihm gesprochen wird oder nicht. Hatte er denn bereits vor der Trennung mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht? Wenn es kein anderslautendes Gerichtsurteil gibt, dann hat er weiterhin die gleichen Rechte wie vorher.

von Pamo am 09.09.2022, 16:10



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Direkt zum JA und dort Einspruch erheben. Das JA hat keine Kompetenz das zu entscheiden. Aktuell ist es sogar so, dass der Vater mehr Rechte hat. Wenn gemeinsames Sorgerecht, wovon bei einem Ehepaar auszugehen ist. Den das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt in der ehelichen Wohnung. Die Frau ist ausgezogen. Das Kind dagegen nicht. Hat er den Wisch, mehr ist es nicht, vom JA schriftlich? Oder ist das die Aussage der Noch-Ehefrau? Falls schriftlich, direkt an den Anwalt geben und der soll da mal die Mitarbeiter über ihre Kompetenzen aufklären. Dienstaufsichtsbeschwerde wäre da ein Mittel. Solche Klüngeleien kommen in den Ämtern nicht gut an.

von Bone am 09.09.2022, 16:39



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Kurze Frage zu dem Thema Mein Bruder hat diesen Freitag einen Termin bei dem Jugendamt. Wie soll sich mein Bruder bei diesem Termin verhalten . Zumal die Cousine von seiner Frau auch beim Jugendamt arbeitet. Und wir wissen , dass die zuständige Mitarbeiterin zu seiner Frau hält. Da wir ein Gespräch im Kindergarten hatten und dort stellte sich heraus daß die Mitarbeiterin vom Jugendamt dort hin angerufen hat und als Schwerpunkt fragen über meinen Bruder gestellt hatte ( und über die Großeltern im Umgang des Kindes ) über die Mutter wurden tatsächlich nur zwei Fragen gestellt. Zweite Frage Kann mein Bruder den kleinen auch einfach behalten , so wie seine noch ehe Frau das gerade macht . Des weiteren haben wir viedeos aufgenommen, wo klar und deutlich zusehen ist, dass der kleine nicht zu seiner Mutter will ( schreit , weint , klammert sich fest und äußert lautstark das er nicht zur Mama will ).

von emma235 am 14.09.2022, 17:31



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