Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Guten Tag, Ich habe eine Frage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn der Elternteil bei dem das Kind lebt, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt um wegziehen zu können, die Begründung vor Gericht aber nicht ausreichend ist, bekommt dann der andere Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch oder bleibt es weiterhin bei beiden? Der eine Elternteil arbeitet nicht (wo das Kind, fast 2, lebt) der andere im Schichtdienst. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort.

von Motheroftwo82 am 29.01.2023, 13:07



Antwort auf: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der elterlichen Sorge. Wenn diese nicht ausdrücklich geregelt ist, kann das Kind dort wohnen bleiben, wo es bis jetzt wohnt, wo's also seinen Lebensmittelpunkt hat. Gleichwohl können nur beide weiterhin bestimmen, wo das Kind hinzieht, wenn es weiter weg ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2023



Antwort auf: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das entscheidet der Richter und der Antrag der jeweiligen Parteien. Ob man arbeitet oder nicht spielt zum Glück heutzutage weniger eine Rolle. Eher ob dem Kind das gewohnte Umfeld erhalten bleibt.

von Neverland am 29.01.2023, 14:31



Antwort auf: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, bedenke, das immer auch das Umgangsrecht eine Rolle spielt -- egal, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Heißt, auch wenn du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kannst Du nicht x-beliebig weit weg ziehen, da das Umgangsrecht gewährleistet werden muss. Das ist jetzt vielleicht rechtlich nicht ganz korrekt ausgedrückt. Meint aber, das man das Umgangsrecht nicht aus den Augen verlieren darf. So ist zumindest mein Stand der Dinge. LG

von Frida19 am 29.01.2023, 15:32



Antwort auf: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das weiß ich und es ist natürlich auf Distanz schwieriger als wenn man in der gleichen Stadt wohnt. Aber das Problem besteht ja immer wenn einer weiter weg zieht. Ich wollte nur allgemein wissen ob es grundsätzlich dann jemandem zugesprochen wird oder ob es auch bleiben kann wie es ist. Alles andere ist mir soweit eigentlich bekannt

von Motheroftwo82 am 29.01.2023, 15:43



Antwort auf: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Was hat denn die andere Partei beantragt? Daran ist das Gericht grundsätzlich gebunden. Allerdings müssen immer Gründe vorliegen, die den Entzug des ABR für eine Partei rechtfertigen. Ein triftiger Grund ist nicht, dass die andere Seite NICHT das alleinige ABR bekommt.

von Berlin! am 30.01.2023, 08:13



Antwort auf: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Die Gegenseite hat bisher noch nichts beantragt. Es wurde von der Kindsmutter jetzt erst beantragt und der KV wird nun außergerichtlich angeschrieben. Er gibt seine Zustimmung zum Umzug aber nicht, das ist sehr sicher, deswegen wird im Anschluss das ABR beantragt. Die Angst der KM ist eben, dass sie es nicht bekommt und somit automatisch der KV. Auch der Umzug muss gut begründet sein das ist auch bekannt aber da sieht es etwas wackelig aus. Kann man selber natürlich schlecht einschätzen. Einfach beantragt um es alleine zu bekommen wurde es selbstverständlich nicht. Das wäre ja kompletter Quatsch

von Motheroftwo82 am 30.01.2023, 08:56



Antwort auf: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Also: Wenn die Mutter das alleinige ABR nicht bekommt, dann hat das alleinige ABR doch nicht automatisch der Vater. das ist doch kein Entweder-Ganz-Oder-Gar-nicht. Wenn jetzt beide das ABR haben und einer beantragt das alleinige ABR, bekommt es aber nicht, dann haben hinterher immer noch beide das ABR. Beantragen beide Eltern das ABR, entscheidet das Gericht, wer es bekommt. Liegt kein Grund vor, einer Partei das alleinige ABR zuzusprechen, haben es weite beide und müssen sich dann eben iwie einigen. Wenn es nur um die Zustimmung zum Umzug geht: die kann auch gerichtlich ersetzt werden. Du bist dich sicher anwaltlich vertreten und dann sollte deine Ansprechpartnern Deine Anwältin sein.

von Berlin! am 30.01.2023, 10:17



Antwort auf: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

So dachte ich es auch eigentlich. Dass ich nur die Zustand zum Umzug ersetzen lasse. Die Anwältin sagt aber dass ich das ABR für die Ummeldung brauche. Ja ich bin ja nicht vom Fach, deswegen frage ich ja auch nach. Also dass die Gegenseite es beantragt wäre ihm zwar zuzutrauen aber realistisch sehr dumm. Er hat gar keine Möglichkeit das Kind zu betreuen. Schichtarbeit, WE, Feiertage, keinerlei Familie im background. Aber ich danke euch sehr für die Auskünfte.

von Motheroftwo82 am 30.01.2023, 12:42



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