Aufenthaltsbestimmungsrecht / Vorschrift Wohnungsgröße durch Jugendamt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht / Vorschrift Wohnungsgröße durch Jugendamt

Hallo Frau Bader, ich bin getrennt lebender Papa und habe das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht mit der Mutter unserer Kinder. Nun will meine eine Tochter (13 Jahre) zu mir ziehen, weil sie sich bei mir wohler fühlt. Ich lebe mit meiner Partnerin in einer 69 qm Eigentumswohnung: Kinderzimmer, Wohn-/Ess-/Schlafbereich, Bad, Terrasse. Lt. Jugendamt geht das nicht, weil die Wohnung zu klein wäre. Wir sollen umziehen. Und das, obwohl meine Tochter unbedingt zu mir will und ihr die Wohnverhältnisse hier sogar besser gefallen, als bei der Mama. Ist das ein wirklich ein legitimer Grund / eine berechtigte Auflage seitens des Jugendamtes?!

Mitglied inaktiv - 01.06.2023, 20:25



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht / Vorschrift Wohnungsgröße durch Jugendamt

Hallo, Ich denke, das separate Schlafzimmer fehlt. Kann man das baulich nicht abtrennen? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2023



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht / Vorschrift Wohnungsgröße durch Jugendamt

Wie kommt es, dass das Jugendamt hierzu angehört wurde? In der Regel machen die Betroffenen das untereinander aus. Ist die Kindsmutter mit dem Umzug einverstanden?

von Pamo am 02.06.2023, 07:06



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht / Vorschrift Wohnungsgröße durch Jugendamt

Zu klein wird nicht das Problem sein, die qm sind ausreichend. Wenn auch geringfügig zu wenig. Die Raumaufteilung wird das Problem sein. Mit einem Schlafzimmer dürfte das der Knackpunkt sein. Könnt ihr da evtl räumlich nachbessern?

von Neverland am 02.06.2023, 08:50



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht / Vorschrift Wohnungsgröße durch Jugendamt

Da fehlt halt ein Schlafzimmer für euch was separat ist. Beim Freund meines Sohnes war das auch der Knackpunkt, der junge wollte zum Vater, die Mutter wollte das nicht gab vor Gericht an das die Wohnung zu klein wäre, der junge durfte nur zum Vater wenn dieser sich ne größere Wohnung sucht, allerdings war es ne Mietwohnung

von misses-cat am 02.06.2023, 09:05



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht / Vorschrift Wohnungsgröße durch Jugendamt

Ihr schlaft dann im Wohn-/Esszimmer, damit euer Sohn ein eigenes Zimmer hat. Gibt es eine Möglichkeit, den Schlafbereich abzutrennen? Eine Rigipswand einzuziehen ist ja kein großer Akt (auch nicht finanziell) und wäre später auch wieder einfach rückzubauen. Tatsächlich finde ich aber dennoch das Ganze zweifelhaft, da es nun auch genügend Alleinerziehende gibt, die imWohnzimmer schlafen, damit ihr Kind ein eigenes Zimmer hat und das ist ja auch für´s JA offenbar ok. Ich habe jedenfalls noch nie davon gehört, dass man Mutter das Kind "weggenommen" hätte, weil die Wohnung kein eigens Schlafzimmer für diese hatte. Nur mal so: wir haben früher auch so gewohnt und die Wohnung war noch kleiner - da hat kein Hahn nach gekräht und ich hatte auch nicht das Gefühl, wir würden unzureichend leben. Es war halt einfach so und die Wohnungsgröße oder Zimmeranzahl war sicher nicht ausschlaggebend dafür, eine gute Kindheit gehabt zu haben.

von suityourself am 02.06.2023, 09:48



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